REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Regenbogen am 30. September 2023, 19:15:22Steuerfreie Erstattungen müssen von den Werbungskosten abgezogen werden. Dementsprechend auch der steuerfreie Anteil des Trennungsgeldes. Für steuerliche Beratungen bitte einen Steuerberater konsultieren (wobei ELSTER und z.B. Wiso hervorragende Hilfestellungen bieten).
Wo muss in der Steuerklärung folgendes eingetragen werden?:
- Trennungstagegeld §3 steuerfrei
- Trennungstagegeld §3 steuerpflichtig
- Erstattete Auslagen Unterkunft (Trennungsgeldwohnung)
- Erstattete Fahrtkosten aus Familienheimfahrten
Grüße