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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: LwPersFw am 07. Oktober 2023, 16:35:06Zitat von: Auso.. am 07. Oktober 2023, 14:30:13Zitat von: Justus96 am 07. Oktober 2023, 11:07:21Zitat von: Auso.. am 06. Oktober 2023, 18:14:22
Wenn der BFD deine Ausbildung als Bildungsmaßnahme anerkennt, mittels eines Bescheides, steht dir ab Beginn der Maßnahme TG zu. Bist du schon während deiner aktiven Zeit durch den BFD vom mil. Dienst freigestellt?
Leider nein, werde quasi ein Tag nach DZE bei der Feuerwehr anfangen. 18 Monate dort Ausbildung machen und dann wieder in die Heimat gehen. Also kein Endumzug oder sowas.
Das ist ja egal, Endumzug muss nicht für immer sein.
Ich würde trdm mit dem BFD sprechen, damit die Bildungsmaßnahme anerkannt wird. Sollte nichts dagegen sprechen. Falls nicht, dann immernoch Endumzug.
Obacht...
§ 62 Abs. 1 SVG i.V.m. § 1 Abs 1 Nr 5 BUKG
führt zum § 4 Abs 3 , Nr. 2 BUKG und fordert einen Umzug unter Nutzung der UKV im Zeitfenster 10 Jahre vor DZE, damit ein Endumzug zusteht.
D.h. wenn es diesen vorherigen Umzug nicht gab und die Bildungsmaßnahme auch nicht gefördert wird, gibt es weder TG, noch einen Zuschuss zum Umzug und auch keinen Endumzug.
Ansprechpartner für TG oder Zuschuss ist der BFD.
Der Endumzug wird beim BAPersBw VII beantragt.
Zitat von: Justus96 am 06. Oktober 2023, 16:38:53
Ich versuche aktuell rauszufinden, ab wann ich auf Wohnungssuche am Ausbildungsort gehen kann.
Zitat von: Auso.. am 07. Oktober 2023, 14:30:13Zitat von: Justus96 am 07. Oktober 2023, 11:07:21Zitat von: Auso.. am 06. Oktober 2023, 18:14:22
Wenn der BFD deine Ausbildung als Bildungsmaßnahme anerkennt, mittels eines Bescheides, steht dir ab Beginn der Maßnahme TG zu. Bist du schon während deiner aktiven Zeit durch den BFD vom mil. Dienst freigestellt?
Leider nein, werde quasi ein Tag nach DZE bei der Feuerwehr anfangen. 18 Monate dort Ausbildung machen und dann wieder in die Heimat gehen. Also kein Endumzug oder sowas.
Das ist ja egal, Endumzug muss nicht für immer sein.
Ich würde trdm mit dem BFD sprechen, damit die Bildungsmaßnahme anerkannt wird. Sollte nichts dagegen sprechen. Falls nicht, dann immernoch Endumzug.
Zitat von: Justus96 am 07. Oktober 2023, 11:07:21Zitat von: Auso.. am 06. Oktober 2023, 18:14:22
Wenn der BFD deine Ausbildung als Bildungsmaßnahme anerkennt, mittels eines Bescheides, steht dir ab Beginn der Maßnahme TG zu. Bist du schon während deiner aktiven Zeit durch den BFD vom mil. Dienst freigestellt?
Leider nein, werde quasi ein Tag nach DZE bei der Feuerwehr anfangen. 18 Monate dort Ausbildung machen und dann wieder in die Heimat gehen. Also kein Endumzug oder sowas.
Zitat von: Auso.. am 06. Oktober 2023, 18:14:22
Wenn der BFD deine Ausbildung als Bildungsmaßnahme anerkennt, mittels eines Bescheides, steht dir ab Beginn der Maßnahme TG zu. Bist du schon während deiner aktiven Zeit durch den BFD vom mil. Dienst freigestellt?
Zitat von: KlausP am 06. Oktober 2023, 18:52:00Zitat... gleich einen Endumzug durchführen, der jedem SaZ beim Ausscheiden zusteht ...
Gibt es dafür auch eine belastbare Quellenangabe oder beruht das nur auf Hörensagen?
Zitat... gleich einen Endumzug durchführen, der jedem SaZ beim Ausscheiden zusteht ...