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ZitatLeider habe ich keine Registrierungs-Email bekommen. Ich gehe aber davon aus, dass der Anhang der selbe Bogen, wie aktuell auf der Bundeswehrstellenbörse ist.Das ist erledigt.
Zitat2873,50€ für das Schwarzfahren (140tagesätze zu 20€) ungefähre angabe. Schreiben liegt nicht mehr vor.
1500€ für das Fahren Ohne FS + Dok.fälschung (100tagessätze zu 15€)
Zitat von: eman23 am 14. Oktober 2023, 21:20:41Auch hier der immer wiederkehrende Hinweis, dass man darauf achten muss, was genau im gültigen Bewerbungsbogen gefragt wird.
Abend, hast du mal recherchiert, ob deine Straftaten mittlerweile getilgt sind. Wenn dies der Fall ist, dann musst du diese nicht mehr angeben und sie tauchen auch nicht im BZR auf.
Zitatnatürlich ist das Richtig. Aber genauso schwammig wie eventuell meine Frage ist, ist anscheinend auch die BW da kaum einer klare angaben machen kann nach welche Richtlinien entschieden wird? Gibt es Bemessungsgrenzen? Wenn ja welche? Sachen die einen sofortigen Ausschluss zur Folge haben? Mord z.B?Natürlich gibt es die, steht im Soldatengesetz §38.
Zitat von: wolverine am 13. Oktober 2023, 20:05:15
Wie waren denn die Strafmaße?
Zitat von: Ralf am 13. Oktober 2023, 15:28:59
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,73812.msg744471.html#msg744471
Woher soll das jemand wissen, wie du dich im Prüfgespräch dazu gibst, was du dazu sagst?
Und kommt natürlich auch auf die Laufbahn an, die du wählen möchtest.
Und es nützt auch nichts irgendetwas hier zu orakeln, du kannst ja dann nicht sagen, die Typen im Bundeswehrform aber haben gesagt.