...kann es trotzdem so gewesen sein.
... muss es aber nicht ... Denn niemand, der nicht Augenzeuge war, kennt die Wahrheit ... solange nicht die Ermittlungen abgeschlossen sind ... die ja auch ergeben können, dass der General unschuldig ist.
Aber der Minister hat genau dies getan ...
Frage: Machst Du Dir die unbestätigten Verdächtigungen zu eigen?
... und damit eine Vorverurteilung getroffen... egal welche Rechte ihm gegeben sind... es wirkt in der Öffentlichkeit genau so.
Und darin liegt für den betroffenen Angeschuldigten der Unterschied zum Disziplinarverfahren, dass nicht in der Öffentlichkeit geführt wird.
Wenn sich hier in den Ermittlungen die Unschuld des Angeschuldigten festgestellt wird, kommt dies und auch die ehemaligen Vorwürfe nicht in die Öffentlichkeit.... außer es wird bewusst getan... um der Person zu schaden.