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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 04. Dezember 2023, 13:37:15
Einmal hier lesen ... und sich zur Anwendung vom Refü bzw. TM beraten lassen ...

A-2212/1 Anwendung der Trennungsgeldverordnung , Kap 6.4 und 6.5
A1-2212/1-6000 Trennungsgeld , Kap 5.3
Autor Anwaerter1
 - 02. Dezember 2023, 08:53:13
Guten Morgen,

Wie definiert sich der Betrag für Famienheimfahrten und Reisekosten?
Hintergrund, ich starte im März meine Laufbahnausbildung im mittlerem Dienst bei der Bw. (Nach 12 Jahren Bw, welche am 31.12 endet)
Dazu geht es zu Beginn für mehrere Monate nach Oberammergau.

Die Bahn bietet Billigtickets ab 24 Euro an. Dieser Preis beinhaltet aber nur Einschränkungen, wie feste Zug/Streckenauswahl.
Bei über 700 km Strecke und aus 4 Jahren Dienstzeit in Stetten a.k.M weiß ich, wie toll Bahnfahren mit allem drum und dran ist. Ich kenne sämtliche Bahnhöfe bis Ulm und Stuttgart, auch Nachts.
Nen Ticket 2.Klasse ohne Einschränkungen und Umbuchungsmöglichkeiten kostet dann aber  140 Euro.
Welcher Preis wird genommen?

Ich frage auch, da ein Flug bis nach München und ein anschließender Shuttlerbus nach Oberammergau unter 140 Euro liegen.

Ich würde aber wohl das erste Mal nur mit dem Auto anreisen, es dann in immer in München parken und dann das Fliegen vorziehen. Soweit die Idee, da ich keinen Nerv auf Bahn oder Autobahnbaustellen bei über 700 km Strecke habe.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende.