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Zusammenfassung

Autor DeltaEmp
 - 08. Dezember 2023, 09:11:34
Die Ausgabe der Zusatzausstattung wird geregelt in Kapitel 2 der ARD-1000/0-7000b, wobei der früheste Ausgabezeitpunkt festgelegt wird unter Nr. 2009.

Hintergrund ist ein Engpass durch erforderliche Aufbereitungen für bestimmte Artikel sowie die entstehenden Kosten pro Ausgabetag(daher auch die kurze Rückgabefrist).
Autor funker07
 - 05. Dezember 2023, 22:47:35
Die Frist gibt es tatsächlich. Weiß nicht mehr genau, wie lange, aber 10 Wochen klingt grob nach meiner Erfahrung.

Bei mir konnten wir einen früheren Empfang erreichen, indem der Disziplinarvorgesetzte nen 3Zeiler aufgesetzt hat, dass ich unmittelbar vor dem Einsatz in Ausbildungen gebunden bin.

Ich bin mir recht sicher, dass es irgendwo ne Vorschrift gibt, die besagt, dass die Ausrüstung nur für den Einsatz und nicht für die Einsatzvorausbildung gedacht ist.
Halte ich für wenig sinnvoll, aber ist halt so.
Autor SanStffEins
 - 05. Dezember 2023, 15:58:37
Dann würde ich ganz dreist beim Leiter BwBM anrufen und fragen, du brauchst das ja für die Vorausbildung usw.
Um was gehts dir denn genau? Die Weste oder Hosen o.Ä?
Autor Pericranium
 - 05. Dezember 2023, 15:44:38
Zitat von: SanStffEins am 05. Dezember 2023, 15:38:37
Sobald man einen Einplanungsbescheid hat geht man damit zum MBF, der macht nen Termin in der Zusatändigen BwBM und man bekommt die Ausrüstung.
Was nicht da ist, wird bestellt.

So dachte ich auch. Aber unser zuständiger S4 sagte, dass es da eine 10 Wochen Frist gibt, die wohl maximal auf 12 Wochen gestreckt werden kann...
Autor SanStffEins
 - 05. Dezember 2023, 15:38:37
Sobald man einen Einplanungsbescheid hat geht man damit zum MBF, der macht nen Termin in der Zusatändigen BwBM und man bekommt die Ausrüstung.
Was nicht da ist, wird bestellt.
Autor Pericranium
 - 05. Dezember 2023, 14:54:10
Liebe erfahrene Foren-Leute,
welche Regeln/ Richtlinien schreiben vor, wann wie wo die Ausrüstung für einen Einsatz zu empfangen ist?

Ich bin für nächstes Jahr geplant und rechnerisch bestreite ich dann die gesamte Einsatzvorbereitung ohne die Ausstattung, welche ich dann im Einsatz haben werde.
Das finde ich gelinde gesagt absolut schwachsinnig. Denn dann gibt es auf Lehrgängen wieder Westen o.ä. die zig Nummern zu groß oder zu klein sind und man sollte ja auch mal mit der Ausrüstung, mit der man verlegt, gearbeitet haben um ein Gefühl dafür zu haben. Oder man endet wieder auf einem Lehrgang mit unpassender Weste, vier Magazinen und keiner einzigen Magazintasche, weil nicht verfügbar und darf dann munter die Munition in der Beintasche etc mitschleppen...

Gibt es hierfür irgendwelche Möglichkeiten einer Ausnahmegenehmigung o.ä.?