ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Maybach am 18. Januar 2024, 18:45:54Richtig, aber da muss man individuell prüfen, denn die Dauer der Berufung eines SaZ verlängert sich nur nach § 40 Abs. 4 Satz 1. SG unter Berücksichtigung des § 40 Abs. 1 SG (Höchstdienstzeit, Lebensalter) um die Dauer der Elternzeit, wenn die militärische Ausbildung vor dem Beginn der Elternzeit nach § 28 Abs. 7 SG bereits mehr als sechs Monate mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist oder war.
Z.B. verlängert sich dadurch auch die Dienstzeit eines SaZ. Eine Option wäre auch, die Elternzeit mit dem Urlaub zu kombinieren, wie Ralf schrieb.
Zitat von: Seefahrer am 18. Januar 2024, 15:17:22
Jetzt bin ich dabei Elternzeit zu beantragen.