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Zusammenfassung

Autor Unproomn
 - 01. Februar 2024, 17:39:20
Ganz nebenbei müsste man das ja auch noch finanzieren und zwar in doppelter Hinsicht: Einerseits die BW-Infrastruktur, andererseits die Verdienstausfälle und die Kompensation für die Volkswirtschaft. Auch hinsichtlich der Demographie.

Angesichts der momentanen Haushaltsdiskussionen würde ich weitergehende Pläne also als eher unrealistisch einstufen. Bis dahin bleibt die Reserve etwas für jene, welche das wirklich von sich aus wollen und vor allem, wo der AG es zulässt.
Autor KlausP
 - 01. Februar 2024, 12:33:42
Sehe ich auch so. Und man muss im Hinterkopf haben, dass z.B. die beiden nichtaktiven PzGrenBtl noch nicht mal Gerät (geschweige denn Großgerät) haben sondern mit dem Gerät ihrer Coleurverbände üben. Und auch das wird nochmal spannend, wenn denn 401 und 411 zu ,,mittleren Kräften" mutieren und mit Boxer ausgerüstet werden.
Ich glaube fast dass man die frei werdenden Marder in die Ukraine abschiebt bevor man sie einem nichtaktiven Bataillon zuschanzt - wenn die Ukraine noch solange Krieg führen kann.
Autor wolverine
 - 01. Februar 2024, 11:42:04
Noch einmal: Man kann doch eine Verpflichtung nicht rechtfertigen, nicht einmal erklären, wenn man nicht einmal sagen kann, "wohin" der Reservist einberufen werden soll. Wir haben aktuell eine Hand voll nichtaktive Bataillone, pro Bundesland ein HSchReg oder sogar nur ein paar Kp und ein paar wenige Reservekompanien bei den FschJgReg und im Objektschutz.
Das werden alles zusammengerechnet evtl. 10.000, maximal 15.000 Dp sein.
Wenn man jetzt im großen Stil Reservisten verpflichtet: Was will man denn mit denen?
Autor schlammtreiber
 - 01. Februar 2024, 10:43:28
Zitat von: Unproomn am 01. Februar 2024, 09:09:54
Ich bezog mich auf die Ideen, der Gesetzgeber müsse die Einberufung zu RDL verpflichtender machen und die Freiwilligkeit ein Stück weit einschränken. Darauf war meine Aussage bezogen: Wenn man hier vom bestehenden Modell (aktiver Reservist ist, wer "Bock" hat und der BW eben auch Zeit/Ressourcen zur Verfügung stellen kann) zu einem Modell, in dem das alles etwas verpflichtender wird, wechseln möchte, müsste zunächst im großen Sinne wieder Wehrgerechtigkeit durchgesetzt werden. Sonst haben die anteilsmäßig sehr wenigen, die überhaupt infrage kommen, einfach nur einen ziemlichen Nachteil als Arbeitnehmer/innen.

Das ist im Kern schon richtig, eine "verpflichtende" Reserve macht nur Sinn in Kombination mit einem massiven Aufwuchs der Reservekräfte (auf hunderttausende) und evtl Reaktivierung des Grundwehrdienstes in dieser oder jener Form. Also für die zukünftig angedachte "Wiederherstellung der Verteidigungsfähigkeit".
Für die in der jüngeren Vergangenheit (und gerade im Augenblick noch) praktizierte winzige Reserve weniger, aber von diesem Modell will man ja eben weg.
Autor Unproomn
 - 01. Februar 2024, 09:09:54
Zitat von: F_K am 30. Januar 2024, 14:07:48
@ Unproomn:

Ich kann Deinen "Punkt" jetzt nicht nachvollziehen.

So ein Engagement MUSS ja auf Gegenseitigkeit beruhen, d. h. die Bundeswehr muss einen Mehrwert haben, ebenso der Bewerber.

Ein Arzt bekommt genug Möglichkeiten bei der BW / Reserve sich einzubringen (inklusive Einsatz, keine Grenzen nach oben, wenn gewollt), aber er muss natürlich ein MINIMUM an (auch zeitlichem Engagement) einbringen - und wenigsten die Basisausbildung in 3 Jahren (!) absolvieren, sonst bietet er keinen Mehrwert für die Bundeswehr.

(Ein "unverbindliches, möglichst Action orientiertes Herreinschnuppen" nur am Wochenende, aber max. 2 x im Jahr, funktioniert halt nicht .... )

Da sind vielleicht die Diskussionsstränge etwas verwischt.

Ich bezog mich auf die Ideen, der Gesetzgeber müsse die Einberufung zu RDL verpflichtender machen und die Freiwilligkeit ein Stück weit einschränken. Darauf war meine Aussage bezogen: Wenn man hier vom bestehenden Modell (aktiver Reservist ist, wer "Bock" hat und der BW eben auch Zeit/Ressourcen zur Verfügung stellen kann) zu einem Modell, in dem das alles etwas verpflichtender wird, wechseln möchte, müsste zunächst im großen Sinne wieder Wehrgerechtigkeit durchgesetzt werden. Sonst haben die anteilsmäßig sehr wenigen, die überhaupt infrage kommen, einfach nur einen ziemlichen Nachteil als Arbeitnehmer/innen.
Autor schlammtreiber
 - 31. Januar 2024, 09:36:57
Zitat von: OberstabsSteiger am 28. Januar 2024, 13:27:40
Eins sollte jedoch klar sein: Für einen AG der seinen AN 10 Monate im Jahr entbehren kann, ist der AN im höchsten Maße entbehrlich....

Dauerwehrübungen von 10 Monaten im Jahr sind auch etwas anderes - das wären ja die berüchtigten "Berufsreservisten".
Autor F_K
 - 31. Januar 2024, 09:27:33
Anmerkung:

Auch für Selbstständige gibt es "Unterhaltsicherung", so dass niemand (außer bei sehr hohen Verdiensten) mit einem "Minus raus gehen muss".

Ein UNGEDIENTER ARZT hat genau NULL Fähigkeiten / Wissen, um die BW im Heimatschutz als Mannschafter zu unterstützen - er muss genauso wie jeder ungediente Zivilist sehr ZEITaufwendig ausgebildet werden, um nur ein Mindestmaß an Fähigkeiten zu haben.

Ein Arzt kann aber mit einem (verhältnismäßig geringem) Zeitaufwand dazu befähigt werden, seine HOCHWERT Fähigkeit gewinnbringend einzusetzen, dass sollte hier das Thema sein.

... oder halt Notarzt, oder KatSchutz, oder eine der sonstigen (med.) HiOrgs (je nach zeitlicher Verfügbarkeit und persönlichen Präferenzen)

Ein Artz als "Sandsackschlepper"; wenn in der Not eher Ärzte benötigt werden, ist deutlich kontraproduktiv.
Autor thelastofus
 - 31. Januar 2024, 09:21:53
Beim Heimatschutz aber genau informieren wie und was die üben. Da gibt es auch alles von Freitag Mittag bis Sonntag  aber auch 1 bis 2 Wochen am Stück und das 3-4 im Jahr, plus ggf. Nach und Vorkommando.
Oder "komische" Stückelungen von Donnerstag bis Mittwoch..

Wenn man ungedient ist so wir  die ASA ? oder wie das gerade heißt auch nur Wochenweise im Block angeboten...

Im Heimatschutz muss man auch Zeit mitbringen. Manchmal sogar mehr..

Wie im anderen Thread erwähnt wäre doch vllt. Notarzt oder Katastrophenschutz was. Da wir auch medizinisches Wissen benötigt. Es gibt auch noch den Feuerwehrarzt, wobei der schon eher sinnlos ist.
Autor Wieland
 - 30. Januar 2024, 19:57:43
Vielleicht hab ich mich dann missverständlich ausgedrückt. Ich gehe ja nicht mit der Absicht zum Bund möglichst viel Geld zu verdienen. Es dürfen aber keine finanziellen Nachteile entstehen.
Als Praxisinhaber muss ich ja den Vertreter bezahlen, der sich auch nicht zum Mindestlohn hinstellt, insofern sich überhaupt einer findet bei dem Mangel an Allgemeinärzten. Sonst müssen andere Praxis mitvertreten, was nicht gerade für Begeisterung bei meinen Kollegen sorgen wird.

Ich darf als Kassenarzt laut Vorgaben der KV max. 12 Wochen im Jahr den Laden dicht machen, ist ja erstmal viel. Aber laufende Kosten bleiben ja bestehen.  Das muss sich schon rechnen, mit einem Minus rauszugehen bin ich nicht bereit, das gebe ich ehrlich zu.

Meine Intention ist einfach die BW im Rahmen meiner Möglichkeiten mit meinem Wissen aus dem Zivilleben zu unterstützen. Ich würde ggf. auch zunächst als Mannschafter unterstützen. Dazu gibt es ja eine Ausbildung für Ungediente im Heimatschutz bei uns.
Autor OberStabsSteiger
 - 30. Januar 2024, 19:46:33
Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 19:58:32
Wieso?

4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.

Prinzipell geb ich dir Recht, 4 Wochen sind wirklich nicht viel.. auf den ersten Blick.

4 Wochen, das sind 20 Werktage die ich im Zivilberuf fehle.

Wer schonmal betriebliche Arbeitskraft- bzw Lohnkalkulation gemacht hat weiß das ein Arbeitnehmer im Schnitt "nur" 200 produktive Tage arbeitet. Die restlichen 156 Tage sind in Form von Wochenenden, Feiertagen, Urlaub, Krankheit, Fortbildung etc. unproduktiv. Neben den allg Lohnnebenkosten kommen aber noch je nach Betriebs- bzw. Unternehmenart noch viele, viele andere Fixkosten hinzu.

Sprich in 200 Tagen muss für 365 Tage Geld verdient und der angestrebte Gewinn erwirtschaftet werden.

Wenn ich nun 20 von 200 Tagen fehle, dann entspricht das 10% meiner kalkulierten Arbeitskraft. Da ist der Verdienstausfall auch nur ein schwacher Trost für den AG.

Nebenbei bemerkt ist das im öffentlichen Dienst nicht anders. Hier bleiben im Regelfall dann die Vorgänge liegen, da die Ämter diesen Personalausfall nicht mit zusätzlichen Einstellungen kompensieren können.

Da kann der AG der Bundeswehr und Reserve noch so offen gegenüberstehen, es lohnt sich für ihn nur wenn auf seinen AN verzichten kann...oder möchte...

Da liegt der Charme von Kurzwehrübungen, welche sich bspw. von Donnerstag/ Freitag bis Sonntag erstrecken. Die Abwesenheit im Betrieb ist kurz und aufgestautes Arbeitsaufkommen kann zeitnah abgearbeitet werden.
Ebenso ist die Akzeptanz bei Kollegen und Vorgesetzten sehr hoch.
Autor F_K
 - 30. Januar 2024, 19:39:14
Nunja, wenn er angestellt ist, erhält er Verdienstausfall.
Ggf. kann auch ein Vertreter bezahlt werden, oder die Praxis ruht, und der (ausgefallene) Gewinn wirst innerhalb von Grenzen erstattet.

Ich kenne einige Ärzte, die machen dass - es ist also möglich, wenn man will.
Autor OberStabsSteiger
 - 30. Januar 2024, 19:01:32
Hallo Wieland,
Nichts für ungut, aber die Diskussionsstränge hier beleuchten auch den allgemeinen Sachverhalt der Vereinbarkeit von Dienst, Familie und Beruf.

Aufgrund deiner beruflichen Qualifikation bist du natürlich durchaus interessant für die BW. Auf dem freien Arbeitsmarkt aber genauso und quasi unentbehrlich für deinen AG, insofern du angestellt bist.

Was ist denn deine Intention?   
Zitat: ,,Trotzdem muss es zeitlich passen, v.a. auch finanziell"

Das liest sich so als ob der finanzielle Aspekt ein auschlaggebendes Argument für dich ist.
Nur weil du eine gefragte zivilberufliche Qualifikation vorzuweisen hast, kannst du daraus keine Ansprüche ableiten.

Ich kenne promovierte Kameraden, die treiben sich auf Wehrübungen im Mannschaftsdienstgrad mit Genuss in der Schlammzone rum. Rödeln bis zum Umfallen ist für jene ein gefragtes Kontrastprogramm zum beruflichen Alltag. Das Geld spielt da keine Rolle.
Autor Wieland
 - 30. Januar 2024, 17:45:06
Also meine Intention ist sicher nicht dass ich irgendwo "Action" suche, aus dem Alter bin ich raus. Und dass so ein Engagement auf Gegenseitigkeit beruht ist doch völlig klar.
Trotzdem muss es zeitlich passen, v.a. auch finanziell.

Autor F_K
 - 30. Januar 2024, 14:07:48
@ Unproomn:

Ich kann Deinen "Punkt" jetzt nicht nachvollziehen.

So ein Engagement MUSS ja auf Gegenseitigkeit beruhen, d. h. die Bundeswehr muss einen Mehrwert haben, ebenso der Bewerber.

Ein Arzt bekommt genug Möglichkeiten bei der BW / Reserve sich einzubringen (inklusive Einsatz, keine Grenzen nach oben, wenn gewollt), aber er muss natürlich ein MINIMUM an (auch zeitlichem Engagement) einbringen - und wenigsten die Basisausbildung in 3 Jahren (!) absolvieren, sonst bietet er keinen Mehrwert für die Bundeswehr.

(Ein "unverbindliches, möglichst Action orientiertes Herreinschnuppen" nur am Wochenende, aber max. 2 x im Jahr, funktioniert halt nicht .... )
Autor Unproomn
 - 30. Januar 2024, 13:27:47
Zitat von: F_K am 29. Januar 2024, 19:58:32
Wieso?

4 Wochen pro Jahr ist ja jetzt nicht so viel... Wenn man will.

Es kommt halt darauf an, was man will. Du gehst vom bisher althergebrachten Szenario aus, dass die Bundeswehr eigentlich viel weniger spannende RDL-Verwendungen, Lehrgänge, Laufbahnwechsel etc. hat, als es Interessenten gibt, die sich aus verschiedenen Gründen gerne eine "Zweitkarriere" aufbauen wollen. Wenn bspw. 100 Interessenten gerne RO oder RFw werden möchten, aber es nur 25 DP gibt, kann die BW es sich natürlich leisten, nur diejenigen zu nehmen, die sich eben 4-8 Wochen freischaufeln können.

Wir reden hier aber ja von einem anderen Szenario.