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ZitatMache ich die Übung im vorl. DG oder im alten DG?
Zitat von: Science_Guy am 24. September 2023, 19:58:45Zitat von: LwPersFw am 24. September 2023, 18:05:02
"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung [...] und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten.
Ah, das macht's glaub ich klarer! Wenn ich also nur auf einer DVag war (der Wortlaut ist ja Dienstleistung) und BAPersBw noch keine Ernennungsverfügung erstellt hat, konnte auch noch keine Beförderung stattfinden und in diesem Fall war für diese DVag noch der aktuelle, nicht der vorläufig höhere, Dienstgrad relevante, korrekt?
Zitat von: LwPersFw am 24. September 2023, 18:05:02
"3318. Für die Ernennung zu einem Offizier- oder Unteroffizierdienstgrad der Reserve erstellt das BAPersBw vor der ersten Dienstleistung in der neuen Beorderungsverwendung rechtzeitig die Ernennungsverfügung [...] und sendet diese dem oder der für die dienstliche Bekanntgabe zuständigen Vorgesetzten.
Zitat von: Science_Guy am 23. September 2023, 12:51:12
Auch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?
Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?
Zitat von: panzerjaeger am 24. September 2023, 09:41:15ZitatDVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG
Ganz so simpel ist es leider nicht.
Auch Lehrgänge wie ASSA oder nSAK-Umschulung finden eben NICHT beim BeordTrT statt - aber dennoch im vorläufigen Dienstgrad.
Und wie genau ist "FrwRes Arbeit" definiert?
ZitatDVag bei BeordTrT - vorl. höherer DG
Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2023, 14:49:24ZitatAuch wenn ich noch keine Urkunde oder sowas bekommen hab?
Gibt es für vorläufig höhere Dienstgrade überhaupt eine Urkunde?
Die Ernennung zum vorläufigen Dienstgrad hat zwingend am ersten RDL-Tag nach Einstellung zu erfolgen.
Das kann in der Beorderungsdienststelle sein (war bei mir so, da ich vor dem 1. ROL-Modul dort bereits zwei Wochen geübt habe), oder auch auf einem Lehrgang (ROL-Modul, nSAK-Umschulung etc.).
Und es gibt auch eine richtige Ernennungsurkunde dazu.
Vor der Ernennung führt man natürlich noch seinen alten Dienstgrad.
ZitatAuch Schulschiessen, Marsch, EEHA, IGF, etc?
Zitat von: Science_Guy am 23. September 2023, 12:52:57Zitat von: panzerjaeger am 23. September 2023, 12:44:48ZitatDass der vorläufig höhere Dienstgrad nur bei RDL (nicht bei DVag) in der zugewiesenen Verwendung geführt werden darf weiß ich schon.
Das ist so nicht richtig.
Ich war z.B. in dieser Woche wg. einiger, kurzer Termine in meiner Beorderungsdienstelle, und organisiert hatte das mein Personalführer als DVag. Und selbstverständlich habe ich dabei meinen vorläufigen Dienstgrad geführt.
Wenn Du an dienstlichen Veranstaltungen (RDL und auch DVag) im Rahmen Deiner Verwendung teilnimmst, führst Du immer Deinen vorläufigen Dienstgrad.
Beste Grüße,
der Panzerjäger.
Ok, gut zu wissen. Beim S1 wurde mir was anderes gesagt, aber PersFw war im Urlaub...