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Zitat von: Gast2024 am 03. Mai 2024, 09:24:35
Angenommen ein Soldat befindet sich auf einer MeisterZAW. Der Fortbildungslehrgang befindet sich in einer Kaserne ca. 50km von Wohnort entfernt.
Bei Ausfüllen des TG Antrages wurde dem Soldaten dann mitgeteilt, dass er alles zwar nach §6 TG ausfüllen soll, jedoch kriegt er nur die ,,einfache Strecke" erstattet (Unterricht findet NICHT in der Kaserne statt).Auch Familienheimfahrten sind nicht berücksichtigt. Grund für diese Entscheidung ist, dass in der Kaserne eine Stube zu Verfügung gestellt wurde, auch wenn der Soldat diese abgeben möchte, hat das laut dem ReFü keine Auswirkung auf das TG. Soweit so gut .. (Glaube ich?).
Zum anderen ist der Soldat während des Lehrgangs ja ca. sechs Monate in einem Praktikum, dieses befindet sich noch weiter von zu Hause weg, allerdings fährt dieser Soldat täglich nach Hause – Vereinbarkeit Beruf und Familie (wie fast der komplette Hörsaal). Und auch hier sagt der ReFü wieder, dass es die Möglichkeit gibt, in der Kaserne zu frühstücken und zum Abendessen, somit wird nur die einfache strecke berechnet. Das Erstattete Geld deckt ca. einen Viertel der kosten die dem Soldaten während des Lehrgangs pro Monat anfallen (nur auf Kraftstoff bezogen).