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Zitat von: F_K am 05. Mai 2024, 21:27:59
Sicherlich wird der Anteil Krankenpflege anrechenbar sein - ist nur die Frage, ob sich das im Ausbildungsplan abbilden lässt.
... und damit keine "echte" Frage - Du verpflichtest dich über 10 Jahre - da kommt es auf die Tätigkeit von ein paar hundert Stunden nicht drauf an ...
Viel Erfolg.
Zitat von: Jacqueline W. am 05. Mai 2024, 18:21:45Darf, nicht muss!
Nein, das meinte ich damit nicht, sondern das ich dann nochmal eine zivile Ausbildung absolvieren muss ...
Zitat von: Jacqueline W. am 05. Mai 2024, 16:57:51Ja, das wäre der erforderliche Teil.
Danke schon einmal für die schnelle Antwort.
Würde also bedeuten ich müsste den zivilen Teil noch einmal absolvieren, das wäre dann der Teil Notfallsanitäter 660 Tage richtig?
ZitatPflegefachmann/PflegefachfrauWenn du Notfallsanitäterin werden willst, müsstest du die komplette Ausbildung durchlaufen (die Zahl dahinter sind die Ausbildungstage).
Flugmedizinischer Assistent/Flugmedizinische Assistentin
Assistent für maritime Medizin/Assistentin für maritime Medizin
Tauchmedizinischer Assistent/Tauchermedizinische Assistentin
Schifffahrtmedizinischer Assistent/Schifffahrtmedizinische Assistentin
ZitatAllgemeinmilitärische Grundbefähigung militärisches Personal für den Sanitätsdienst der Bundeswehr 60
Kraftfahrgrundausbildung Kraftfahrer C/CE 29
KOA - Feldwebel im Sanitätsdienst derBundeswehr 65
Notfallsanitäter 660
Sprachausbildung Englisch für Unteroffiziere im Sanitätsdienst der Bundeswehr 54
KOA einsatzlandunspezifische Ausbildung Landesverteidigung/ Bündnisverteidigung 20
Einsatznotfallsanitäter 9