ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Dagwood am 13. Mai 2024, 21:10:40
Guten Abend,
würde ich nach dem Befehlsschema gehen käme ich auf folgendes raus:
1. liegt ein Befehl vor?: ja
2. rechtsmäßig? : nein, denn dein Vorgesetzter hat eine mögliche Verschlimmerung missbillingend in Kauf genommen (mir würde ja mal eure Meinung zu SG §10 (5) interessieren; grenzt ja an fahrlässige Körperverletzung
3. zumutbar? : nein, du warst/ bist ja nicht in der Lage den Umzug zu stemmen
Wenn es Aussage gegen Aussage steht siehts für andere aus als hättest Du es freiwillig gemacht. Aber wenn so ein Befehl kommt wieso prüft man nicht selbst vorort ob man dagegen was machen kann? Kurz beseite gehen und im Inet Prüfung Befehlsschema eingeben, falls man darin nicht mehr fit ist. Hätte besser laufen können.
Zitat von: DaZwars am 13. Mai 2024, 20:08:25
Nun bin ich sehr unzufrieden mit dem Ausgang der Ermittlungen und wüsste gerne, ob mir noch weitere Möglichkeiten zur Verfügung stehen dagegen vorzugehen?