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Zitat von: FoxtrotUniform am 28. Juni 2024, 16:32:19
Bei den Soldaten meiner letzten drei Verwendungen (wobei ein Einsatz dabei war) lief es immer so, dass der zuständige Disziplinarvorgesetzte des empfangenden Truppenteils über Zahlung oder FvD entschieden hat und mindestens ein Tag Freistellung mit in den Stammtruppenteil genommen wurde. Der dortige Disziplinarvorgesetzte hat dann den FvD angeordnet (in der Theorie hat er auch über den Zeitraum entschieden, praktisch war/ist es ein Antragsdelikt).
Das war auch zuletzt mit der von LwPersFw zitierten Revision so. Nach Pacific Skies 2024 werde ich berichten, ob das noch Bestand hat.
Zitat von: Pericranium am 27. Juni 2024, 23:31:54Zitat von: LwPersFw am 27. Juni 2024, 12:46:00.
Als weitere Besonderheit wird für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen geregelt, dass in dem Monat vor dem Einsatz
eine Mindestfreistellung von fünf Tagen und innerhalb von zwei Monaten nach dem Einsatz eine Mindestfreistellung von 14 Tagen verpflichtend ist.
Die Freistellung kann durch Urlaub, Dienstbefreiung oder Tage der FvD gewährt werden."
Quelle: DBwV "Die Bundeswehr" 12/2022
Das heißt die Kommandierungseinheit übersendet alle Nachweise an den Stammtruppenteil.
Dort ist der DV für die Umsetzung des Ausgleich verantwortlich.
Ausnahme: noch während des Kommandierungszeitraumes kann dem Soldaten der entsprechende FvD gewährt werden.Zitat von: Angemon84 am 26. Juni 2024, 12:06:21
Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld,
Das ist falsch , siehe Nr. 315 i.V.m. 323 und A-1454/23 , Nr. 205.
Ich habe dazu eine Frage, weil ich es jetzt nicht ganz eindeutig finde...
Gilt das mit den 14 Tagen Freistellung nach jedem Einsatz/ einsatzgleiche Verpflichtung oder bei solchen, bei denen man ATB bekommt? Oder auch für welche mit AVZ?
Zitat von: LwPersFw am 27. Juni 2024, 12:46:00.
Als weitere Besonderheit wird für Einsätze und einsatzgleiche Verpflichtungen geregelt, dass in dem Monat vor dem Einsatz
eine Mindestfreistellung von fünf Tagen und innerhalb von zwei Monaten nach dem Einsatz eine Mindestfreistellung von 14 Tagen verpflichtend ist.
Die Freistellung kann durch Urlaub, Dienstbefreiung oder Tage der FvD gewährt werden."
Quelle: DBwV "Die Bundeswehr" 12/2022
Das heißt die Kommandierungseinheit übersendet alle Nachweise an den Stammtruppenteil.
Dort ist der DV für die Umsetzung des Ausgleich verantwortlich.
Ausnahme: noch während des Kommandierungszeitraumes kann dem Soldaten der entsprechende FvD gewährt werden.Zitat von: Angemon84 am 26. Juni 2024, 12:06:21
Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld,
Das ist falsch , siehe Nr. 315 i.V.m. 323 und A-1454/23 , Nr. 205.
Zitat von: Angemon84 am 26. Juni 2024, 12:06:21
Generell darf man wählen, ob Freistellung oder Geld,
Zitat von: F_K am 26. Juni 2024, 17:33:26
Wie immer, gibt es einen Befehl als Grundlage.
Die Einheit muss den Soldaten befragen und dann Mitteilung an Bezüge zahlende Stelle und Einheit, die die Urlaubskartei führt, machen.
"Gute" Einheiten geben dem Soldaten eine Ausfertigung der Mitteilungen.
Zitat von: Tasmanian Devil am 26. Juni 2024, 12:42:54Im Zweifelsfall einfach pauschal an die Einheit adressieren lassen, nicht an eine bestimmte Person/Funktion.Zitat von: FoxtrotUniform am 26. Juni 2024, 12:26:57
Die Zuständigkeit liegt bei der Einheit. Bei einer Kommandierung also der aufnehmende Truppenteil.
Ja aber die müssen das doch auch an die eigene Einheit des kommandierten Soldaten schicken. Nur halt die Frage an wen. Ist ja auch zB mit Urlaub so.
Zitat von: FoxtrotUniform am 26. Juni 2024, 12:26:57
Die Zuständigkeit liegt bei der Einheit. Bei einer Kommandierung also der aufnehmende Truppenteil.
Zitat von: Tasmanian Devil am 26. Juni 2024, 09:58:27
Und darf ich aussuchen zwischen auszahlen oder frei? Ich will auszahlung sonst würde ich zu meinem 50 Urlaubstagen noch 14 Tage frei bekommen