Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Alex.M88
 - 15. November 2024, 20:38:02
Vielen Dank
Autor LwPersFw
 - 15. November 2024, 07:23:25
Auch wenn man auf einen eigenen Antrag hier versetzt wird ... ist es eine Versetzung, da gibt es keine Unterschiede.

Wenn der Dienstherr der Versetzung zustimmt, um z.B. einen vakanten Dienstposten zu besetzen, ist es ja primär auch in dessen Interesse.

Ab Versetzung beginnt ein neuer 3+5-Zeitraum, wenn Sie dies beantragen.

Der Punkt mit den Entfernungen ist nur relevant, wenn Sie während des Bezugs von TG privat umziehen würden.

Bei Versetzung muss die Wohnung nur außerhalb des Einzugsgebietes (bis 30 km) zur neuen Dienststelle liegen.
Autor Ralf
 - 15. November 2024, 07:22:43
Die Versetzung wird aus dienstlichen Gründen sein, weil ein DP zu besetzen ist.
Ansonsten wären ja alle Versetzungen, die aufgrund eines Gesuches erfolgen, nicht TG-berechtigt.
Autor Alex.M88
 - 15. November 2024, 06:39:48
Hallo Zusammen,

hier mal ein paar Fragen, bin momentan Trennungsgeldempfänger nach §6, Fahrtweg ca. 65Km. Möchte mich nun auf eigenen Wunsch versetzen lassen. Neue Dienststelle wäre dann ca. 95Km entfernt, hier soll Trennungsgeld nach §3 empfangen werden, entweder Kasernenschläfer oder wenn keine Unterkunft zur Verfügung steht, Wohnung anmieten. Bin momentan in der 3+5 Regelung, 4 Jahre sind jetzt ca. rum.

Wenn man sich jetzt quasi  auf eigenen Wunsch versetzten lassen tut, zählt das auch unter "Versetzung aus dienstlichen Gründen", hier konnte ich leider Gesetzen lagen technisch nix finden, wie genau "aus dienstlichen Gründen definiert ist ? (auch auf eigenen Wunsch oder nur wenn der Dienstherr es sagt)

Wenn man Trennungsgeld berechtigt ist und quasi nicht gewillt ist, um zu ziehen, sich wieder auf die 3+5 Regelung bezieht, fängt diese dann von vorne an oder weil jetzt schon 4 Jahre rum sind, dann noch ca, einem die restliche Zeit zusteht?

Wer entscheidet das, wem Trennungsgeld zusteht oder nicht, wo genau kann man sich informieren, der einem zu 100% eine Aussage dazu sagen kann? Mit dem ReFü hab ich schon tel., der konnte mir eine Waage Aussage geben, aber eben nicht verlässlich.

Wenn man Trennungsgeld berechtigt ist, jetzt ca. 65Km, die neue Dienststelle ca. 30Km weiter, wird dann nur weiterhin der Satz bezahlt für 65Km oder dann tatsächlich 95Km?

Schonmal danke für euer Schwarmwissen und Antworten.