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Zusammenfassung

Autor SolSim
 - 18. Dezember 2024, 15:54:28
Zitat von: F_K am 18. Dezember 2024, 15:31:58
Anmerkung:

Man verliert ja immer "alle" SÜs- also auch die Ü1, damit keine Ausbildung mehr an Waffen möglich - wie sich das bei aktiven Soldaten auswirkt, kann ich allerdings nicht sagen.

Das ist so nicht richtig.
Autor F_K
 - 18. Dezember 2024, 15:31:58
Anmerkung:

Man verliert ja immer "alle" SÜs- also auch die Ü1, damit keine Ausbildung mehr an Waffen möglich - wie sich das bei aktiven Soldaten auswirkt, kann ich allerdings nicht sagen.
Autor Dagnes
 - 18. Dezember 2024, 15:18:26
Vielen Dank für die Antworten!

Dann warte ich mal ab was auf mich zukommt. Ich bin StDstFw, inwiefern das jetzt für die Auswahl zum BS, positiv oder negativ ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Ich gehe aber davon aus, es gibt ein paar DP als StDstFw, die keine SÜ2 erfordern.


Der Grund für die Ablehnung ist für dieses Thema irrelevant. Und wie F_K bereits geschrieben, würde eine Beschwerde/Rechtsschutz zu lange dauern.   
Autor F_K
 - 18. Dezember 2024, 14:02:52
Randbemerkung:

@ Justice:

Es gibt sogar praktisch die Möglichkeit des Rechtsmittels - das zuständige Gericht ist aber so überlastet, dass die Verfahrensdauer in aller Regel die "Sperre" der SÜ beträgt - insoweit ist der "echte" Rechtsschutz hier faktisch ausgehebelt.
Autor justice005
 - 18. Dezember 2024, 13:36:18
Wissen Sie denn warum man bei Ihnen ein Sicherheitsrisiko festgestellt hat? Das kommt ja nicht aus heiterem Himmel.
Theoretisch gibt es gegen die Feststellung eines Sicherheitsrisikos auch Rechtsmittel. Aber ob das Sinn macht, kann so natürlich keiner sagen.
Autor F_K
 - 18. Dezember 2024, 08:30:33
Anmerkung:

Eine Ü2 kann auch aus vorbeugenden Sabotageschutz notwendig sein - ohne das der Soldat mit VS arbeitet.
Autor Ralf
 - 18. Dezember 2024, 07:18:19
zu 1.: nur wenn in diesem Wdg ausschließlich DP geben würde, die eine SÜ2 erfordern
zu 2.: nein, man findet das in ISOrg nicht immer, ob ein DP eine SÜ2 erfordert, darauf kann man sich nicht verlassen
Autor Dagnes
 - 18. Dezember 2024, 06:45:40
Guten Tag,

leider erhielt ich vor ein paar Tagen nicht so gute Nachrichten, meine SÜ2 wurde abgelehnt und ich habe erst in vier Jahren die Möglichkeit einer erneuten Prüfung. Ich bin seit 2015 bei der Bundeswehr und momentan Oberfeldwebel. Ich habe dazu jetzt zwei Fragen ;

1. Beeinflusst diese Entscheidung eine mögliche Auswahl zum Berufssoldaten?

2. Wenn laut IS-OrgGrundlagen bei einem Dienstposten, im Abschnitt -Personelle Anteile- unter Qualifikationen KEINE Ü2 Tätigkeit als Kompetenz gefordert ist, wäre dies doch ein möglicher Dienstposten den ich ohne weiteres ausüben kann, ist dies so richtig?

Hintergrund ist, dass ich mich neu aufstellen muss, da mein aktueller Dienstposten ein Sicherheitsrelevanter DP ist, obwohl ich und andere noch nie mit mehr als VS-NfD gearbeitet haben..


Ich bedanke mich für die Antworten und wünsche allen hier im Forum besinnliche Feiertage und ein guten Rutsch ins neue Jahr!