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Zitat von: Tomeks am 20. Januar 2025, 15:01:56
Hab mich informiert warum es so auf der Karriereseite so ausgeführt wird.
Ein Hochschulabschluss zählt als eine Art allgemeine Hochschulzugangsberechtigung bzw. wird diese gleichzeitig mit erworben (gleichwertig anerkannt, da es in Kategorie ,,Schulabschlüsse" fällt).
Jedoch würde eine berufliche Qualifikation wie Meister, Berufsausbildung mit Erfahrung NICHT gemäß der Soldatenlaufbahnverordnung zur Zulassung reichen da es die SLV aktuell dies nicht hergibt (da es in die Kategorie ,,Berufsabschluss" fällt und nicht vergleichbar ist mit einem Schulabschluss).
Zivil (auch bei der Bundeswehr) und andere Behörden hätte man auch mit einem Fortbildungsabschluss eine uneingeschränkte HZB.
ZitatAuf der Karriereseite der Bundeswehr wird als OA die dementsprechenden Schulabschlüsse gefordert (Abi,FHR..) ODER abgeschlossenes Hochschulstudium. Ich habe durch meinen Meister den Zugang für die Hochschule zu besuchen erhalten bzw. die akademischen Abschlüsse dementsprechend erreicht d.h. ich habe keine der o.g. Schulabschlüsse. Wäre das ein Problem? Gibt es hierzu Erfahrungswerte?Die SLV sagt hierzu aus:
Zitat(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter) kann eingestellt werden, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt.Ggf. hast du mit deinen Anschlüssen ja zumindest eine FHR erreicht (müsstest du dir bestätigen lassen).
ZitatWarum aber MINT? Besteht hierbei nicht Wunsch/Eignung/Leistung/Befähigung/Bedarf auch für andere Studiengänge der Bundeswehr?Ich schrieb vom Techn. Offizier. Als TOffz bedarf es idR eines MINT-Studiums.