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Autor didi62
 - 03. März 2025, 16:31:46
Zitat von: Dampframme am 01. März 2025, 12:48:44Moin Kameraden ich habe eine Frage,
mir werden monatlich 144€ als Anrechnungsbetrag §39(2) und 126€ als Gelwertervorteil GU Verpflichtung vom lohn abgezogen.

Da ich mir vor 2 Wochen schon eine Befreiung zum Wohnen in der GU  geholt habe wurde mir von meinen Kameraden gesagt das mir diese 2 Beträge nicht mehr abgezogen werden sondern dass ich aufgrund der GU Befreiung mindestens 130€ mehr Netto ausgezahlt bekomme, ich habe mich dann im nachhinein nochmal wo anders Informiert und das war mein Berater in München der meinte dann wieder das es einen Unterschied von "nur" 10€ machen würde.... was ist denn jetzt richtig?

Der Anrechnungsbetrag §39(2) wird von den Dienstbezügen abgezogen. Bei einer Rückerstattung aufgrund Befreiung wird natürlich nur der Nettobetrag - also 144 € abzügl. Steuern erstattet. Der Geldwerte Vorteil wird lediglich versteuert - Hieraus wird dann nur der Steueranteil darauf erstattet.
Die Höhe der hierauf berechneten Steuern kann hier aufgrund fehlender Angaben nicht berechnet werden. Eine Differenz von lediglich 10 € ist aber sehr unwahrscheinlich, da sind die 130 € realistischer.
Autor Dampframme
 - 01. März 2025, 12:48:44
Moin Kameraden ich habe eine Frage,
mir werden monatlich 144€ als Anrechnungsbetrag §39(2) und 126€ als Gelwertervorteil GU Verpflichtung vom lohn abgezogen.

Da ich mir vor 2 Wochen schon eine Befreiung zum Wohnen in der GU  geholt habe wurde mir von meinen Kameraden gesagt das mir diese 2 Beträge nicht mehr abgezogen werden sondern dass ich aufgrund der GU Befreiung mindestens 130€ mehr Netto ausgezahlt bekomme, ich habe mich dann im nachhinein nochmal wo anders Informiert und das war mein Berater in München der meinte dann wieder das es einen Unterschied von "nur" 10€ machen würde.... was ist denn jetzt richtig?