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Zusammenfassung

Autor MartRick
 - 01. April 2025, 19:21:44
Zitat von: Pericranium am 01. April 2025, 18:07:14So. Irgendwie hatte ich beim vorigen Posting einen Schlaganfall  ;D

D6 bedeutet, dass Sie tauglich als Reservist sind.

D6:
Zitat(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
Reservistin

D6 = SZr 6 aka T6.

D3 = SZr 3 gibt es für Reservisten nicht.

Mit D1 wären Sie voll werwendungsfähig.
Mit D2 wären Sie eingeschränkt verwendungsfähig.
Mit D4 vorübergehend nicht Wehrdienst fähig.
Mit D5 gar nicht wehrdienstfähig.
Mit D6 eben als Reservist wehrdienstfähig
Mit DX als Reservist wehrdienstfähig für Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Anstrengungen.






Weis ich ja nur ich frage mich wieso mir gesagt wurde das die Einstellung mit D6 respektive D3 ist ja von der Formulierung her das gleiche eingestellt werden kann wenn die GZ die Verwendung nicht ausschließt. Ich hab ja Verwendungen bekommen die möglich sind.
Ebenso wurde das hier im Forum ja auch schon besprochen das es so möglich ist.
Autor Pericranium
 - 01. April 2025, 18:07:14
So. Irgendwie hatte ich beim vorigen Posting einen Schlaganfall  ;D

D6 bedeutet, dass Sie tauglich als Reservist sind.

D6:
Zitat(wehr-)dienstfähig und verwendungsfähig als Reservist oder
Reservistin

D6 = SZr 6 aka T6.

D3 = SZr 3 gibt es für Reservisten nicht.

Mit D1 wären Sie voll werwendungsfähig.
Mit D2 wären Sie eingeschränkt verwendungsfähig.
Mit D4 vorübergehend nicht Wehrdienst fähig.
Mit D5 gar nicht wehrdienstfähig.
Mit D6 eben als Reservist wehrdienstfähig
Mit DX als Reservist wehrdienstfähig für Stabsverwendungen im Inland ohne körperliche Anstrengungen.




Autor MartRick
 - 01. April 2025, 17:49:01
Wie gesagt, so wie man es hier über die Suche raus finden kann von Ulli öfters bestätigt ist die Einstellung möglich sofern die Gz die Verwendung nicht ausschließt. Also frage ich mich ob da nicht etwa ein Fehler unterlaufen ist.
Autor F_K
 - 01. April 2025, 17:44:43
Wo ist jetzt das Problem?

Status liegt nun mündlich und schriftlich vor, Sachlage ist klar.
Autor MartRick
 - 01. April 2025, 17:35:33
Mir wurde erst gesagt ich wäre D3.
Dann flatterte ein Brief ins Haus mit D6 verwendungsfähig als Reservist.
Was mich irritiert hatte, dieser wurde erstellt und versendet bevor man mich telefonisch informierte das so keine Einstellung möglich ist.
Vorher wurde gesagt es ist möglich, sofern die gewählte Verwendung die GZ nicht als Auschluss hat.
Autor Pericranium
 - 01. April 2025, 17:26:54
Haben Sie einen Verwendungsausweis auf dem D6 steht? Das würde heißen, dass Sie nur als reder
Autor Ralf
 - 01. April 2025, 14:30:49
Zitatauch in der LW Bestandteil?
Ja. Es gibt die "allgemeine militärische Grundbefähigung", die muss jeder erfüllen können, ich gehe davon, dass es hier hapert?! Also Kaffeesatzleserei derzeit, weil du / wir nicht wissen, woran es hapert
Zitatsoweit ich weis gibts da nur bisschen Geländelauf und Märsche?)
So ein Quatsch!
ZitatEine Einstellung als Mannschafter sollte aber auch laut einigen Aussagen die schon länger her sind aber möglich sein?
Wenn es die allg mil Grundbefähigung ist, dann nein, wenn's was anderes ist, kommt es darauf an.
Es bringt also nichts, hier nur die paar Brocken reinzuwerfen, alleinig ausschlaggebend ist hier das KarrCBw.Nach Erhalt der schriftlichen Ablehnung kannst / solltest du deine Fragen dorthin schriftlich stellen.
ZitatSchriftlich wie gesagt hab ich bis dato nicht mal eine Ablehnung der Bewerbung.
Ist das dieser Tage normal das alles per E-Mail und Anrufe geklärt wird?
Schriftlich folgt.
Autor MartRick
 - 01. April 2025, 14:05:46
Hallo, ich benötige ein letztes Mal euer wissen.
Ich hab meinen Bescheid bekommen allerdings alles nur telefonisch das eine Einstellung als Feldwebel nicht möglich ist, da der ärztliche Dienst Bedenken hat aufgrund der militärischen Anteile der FW FD Ausbildung.(Gefechtsdienst - Gruppenführer Anteile etc. auch in der LW Bestandteil? soweit ich weis gibts da nur bisschen Geländelauf und Märsche?) Das einzige was ich schriftlich habe, ist ein Überprüfungsbescheid des Arztes. Dort stehen noch mögliche Verwendungen drauf und ein Vermerk D6.

Im Forum hatte ich schon mehrfach gelesen das eine Einstellung generell möglich ist, sofern die GZ keinen Auschluss darstellt. Ich habe ja somit die Verwendungen die gehen und da sind ja 2-3 dabei die ich gerne gemacht hätte. Ob diese IVer ein Auschluss für die Fw Laufbahn ist konnte ich nirgends finden.Mir wurde gesagt, wäre ich schon Feldwebel würde man einstellen.

Eine Einstellung als Mannschafter sollte aber auch laut einigen Aussagen die schon länger her sind aber möglich sein?

Leider konnte selbst der leitende Einplaner mir keine verlässliche Aussage dazu geben wüsste er nicht.
Schriftlich wie gesagt hab ich bis dato nicht mal eine Ablehnung der Bewerbung.
Ist das dieser Tage normal das alles per E-Mail und Anrufe geklärt wird?
Autor Ralf
 - 24. März 2025, 10:12:38
Ich denke, du wartest nun einfach mal ab. Viel Erfolg.
Autor MartRick
 - 24. März 2025, 10:04:07
Das heißt, grundsätzlich kann ich ja dann auf den Muner drauf?
Mir wurde gesagt vom Einplaner für die Verwendung bekomme ich keine Ausbildung wie beim Flgmech. Fand ich komisch da ich ja den Eingangsberuf für alle habe. Wahrscheinlich meinte er dann die Meister ZaW. Ist leider alles undurchsichtig und komplex geworden das ganze.
Autor Ralf
 - 24. März 2025, 09:56:58
Feuerwerker und MunSysTechn Fw Lw haben das selbe AnfdSymb, damit die selben Einstellungsvoraussetzungen.
Die zivberufliche Ausbildung ist gleich, bei den mil Lg unterscheiden sie sich schon.
Autor MartRick
 - 24. März 2025, 09:45:56
Moin,
Da ich kein neues Thema aufmachen möchte und ich denke es passt hier runter eine Frage:

Für mich wurde jetzt ein Antrag gestellt nach Prüfung etc. Das ich als Feuerwerker eingestellt werden kann.
Nun könnte ich über den Bereich der Truppenwerbung auf eine Stelle als muntionssytemtechnischer FW kommen.
Laut dem PersFw haben Feuerwerker,SchießsicherheitsFW und in Teilen Kampfmittelabwehr - beseitiger die selbe Basis. Von dort aus wird dann spezifisch ausgebildet für jeweilige Verwendung. Trifft das zu oder würde der Muner Probleme bereiten da dort eben wohl nicht Feuerwerker steht. Ich finde dazu nirgends was. Auch in der Wehrmedizinischen ist der Munitionssytemtechnische FW nicht zu finden anders als die 3 anderen Verwendungen.

Lg
Autor Ralf
 - 07. März 2025, 08:53:46
Ich hatte ja angeregt, mal in der Vorschrift nachzulesen, also mache ich das mal eben zwischen Tür und Angel:
Zitat1026. Für die wehrmedizinische Begutachtung sind die Begriffe TG und SZr bis auf Weiteres
analog anzuwenden.
Innerhalb des aktiven Dienstes hat die Dokumentation durch den SanDstBw
anhand von SZr zu erfolgen.
1027. Weitere TG sind außerhalb der allgemeinen Wehrpflicht festgelegt: TG 3 (für aktive Sdt und
Bewerbende) bzw. TG 6 (Äquivalent des TG 3 für Reservisten bzw. Reservistinnen) für eine
Verwendungsfähigkeit mit erheblichen Einschränkungen, TG 9 bei Festsetzung der Tauglichkeit im
Rahmen einer Einzelfallentscheidung für Reservisten und Reservistinnen sowie TG X
...
1030. Gemäß AR ,,Feststellung der körperlichen Eignung militärischer Angehöriger vor Berufung in
ein Dienstverhältnis" A-1420/1 stellen die Gradation IV bis VI, entsprechend der SZrn 3-6 ein Hindernis
für die Einstellung bzw. Weiterverpflichtung als SaZ oder BS dar. Das militärärztliche Urteil verwendet
unverändert die in Abschnitt 2 dargelegten Formulierungen.
1031. Abweichend hiervon ist, nach individueller Prüfung der die Gradation IV bedingenden
Gesundheitsstörung, die Einstellung als FWDL mit der SZr 3 bzw. die Heranziehung von RDL mit der
SZr 6 (GZr der Gradation IV) bzw. X (bestimmte GZrn der Gradation VI) unter Beachtung der sich
hierdurch ergebenden Einschränkungen möglich.
Autor MartRick
 - 07. März 2025, 08:34:05
Ist es eben nicht. Signierziffer 3 kann laut der Vorschrift die man findet  (2021 stand) für Bewerber als Fwdl,SaZ und BS vergeben werden. Einstellung mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten.

Falls es nicht durchgekommen ist.

Ich bin geeignet für den Feldwebel so bescheinigt. Ich wurde eben getestet auf oben genannte Verwendungen. Das einzige was im weg steht ist die GZ IV59.
Die meisten Verwendungen für die ich geeignet bin fallen ohne Ausnahmegenehmigung weg, ein paar gibt es die auch so passen.

Allerdings ist nach Lesung der Vorschrift die Aussage des Einplaners dann falsch. Darum geht es wie es Stand heute im Jahr 2025 nach Vorschrift aussieht.

Selbst hier im Forum wurde schon ich glaube dem User Ulli gesagt generelle Einstellung möglich sofern geeignet und die Verwendung kein Ausschluss durch GZ.

Aber gut danke für die Antworten bis hier hin, ich Dreh mich nur im kreis und es bringt mich nicht weiter.
Autor BulleMölders
 - 07. März 2025, 08:01:26
Ist das nicht ganz Einfach?
Grundsätzlich ist mit D3 eine Einstellung nur als Fwdl möglich. Allerdings kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden, dann wäre auch eine Einstellung als SaZ mit D3 möglich. Allerdings nur auf einen Dienstposten für den man geeignet ist.

Wobei die Eignung ja nicht nur die Medizinische sondern auch alle anderen Testungen und Beurteilungen beinhaltet.

Man kann für einen Dienstposten Medizinisch geeignet sein aber Psychologisch nicht. Dann wird auch keine Einstellung erfolgen. Auch nicht mit einer Ausnahmegenehmigung.