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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 09. April 2025, 04:35:53
Dann müsste das ein Ausschluss sein für deine Verwendung (Anforderungssymbol H770). Kannst du in der A1-831/0-4000 nachschauen. Sollte bei D2 jedoch kein Problem sein.
Autor Dueni1981
 - 08. April 2025, 22:50:25
Hallo Zusammen. Ich bin tatsächlich etwas ratlos und würde sehr gerne Eure Expertise in Anspruch nehmen. Kontext:

Ich Bin ü40 Wiedereinsteller und wurde vorläufig eingeplant bei der Marine in der IT FUffz SAZ12 Plus ZAW Laufbahn(Mangelverwendung). Ich wurde zwar als FW upgegradet, aber im Nachgang wurde das nochmal revidiert, da die Qualifikationen meinerseits, dies nicht hergeben.  Option Laufbahnwechsel aber gegeben.

Es geht mir jedoch nun um die Gzr 37 der ZDV 46.

Bei mir ist alles in Ordnung, bis auf eine Kieferanomalie(offener Biss). Ich hatte mich damals vor Bewerbung bei der Bundeswehr zu einem KFO begeben, dieser war der Meinung, dass diese nur durch eine Kombinationstherapie mit einem Kieferchirurgen erfolgen kann, bzw ein Gutes ästhetisches Ergebnis hervorbringt. Die Dauer, incl einer Retentionsphase würde in etwa 2,5 Jahre dauern.

Ich hatte heute nen Anruf von der musterenden Ärztin, die den Behandlungsplan an eine weitere Stelle gegeben hat.(Ich habe die Behandlung noch nicht begonnen, da GKV erst 2 Tage nach dem Assessment ihr GO gegeben hat.  Sie eröffnete mir jedoch,dass sie mich D2 graduiert. Aber wollte noch die Expertise abwarten.

Ich habe betont, dass Ich keinerlei Probleme habe was essen und sonstiges betrifft. Von daher würde ich es auch nicht behandeln Lassen und würde auch die Bundeswehr damit nicht beanspruchen, sofern sie es mir nicht selbst anböte.

Ich bin tatsächlich etwas in Panik, ob dies nun ein Ausschlussgrund darstellt? Könnte mir jmd ggf eine Einschätzung Abgeben oder das Verfahren erklären?