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ZitatErgänzung noch zu der Aussage meines Sozialberaters, dass alle Soldaten, die mit GdS 50+ und DU Entlassen werden,
unmittelbar die Zahlung erhalten würden. Diese Aussage konnte mein Anwalt aus seiner Erfahrung heraus nicht bestätigen.
ZitatEs wäre deshalb m.E. nicht sachgerecht...
ZitatIch drücke aber auf jeden Fall den Betroffenen die Daumen, dass Sie die Einmalzahlung als Entschädigung für Leiden und das was Sie erleben mussten und müssen, erhalten.
Zitat von: LotseBert am 26. März 2025, 19:32:24@Michael 1199
viele Unbekannten in der Gleichung ;-)
-Feststellung GdS 50 rückwirkend (2 Jahre ab Prognosestellung)?
-Nachuntersuchung empfohlen in gutachterlicher Stellungnahme?
-Art der Gesundheitsstörung
-GdS Erhöhung bei Zurruhesetzung aufgrund besonderer beruflicher Betroffenheit (nach altem Recht)?
-Status Zeitpunkt Einsatzunfall?
ZitatSeit Mitte 2024 befinde ich mich im DU-Verfahren. Der Sozialdienst teilte mir in diesem Zusammenhang mit, dass alle Kameraden, die mit einem GdS von 50 aufgrund einer DU aus der Bundeswehr entlassen wurden, die Einmalzahlung unmittelbar nach der Entlassung erhalten hätten – unabhängig davon, wie lange oder für welchen Zeitraum der GdS 50 zuerkannt wurde.
ZitatEiner Berufssoldatin oder einem Berufssoldaten, die oder der einen Einsatzunfall im Sinne von § 87 Absatz 2 erleidet, wird Unfallruhegehalt nach § 42 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 37 Absatz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes gewährt, wenn sie oder er auf Grund dieses Einsatzunfalls dienstunfähig geworden und in den Ruhestand versetzt worden und im Zeitpunkt der Versetzung in den Ruhestand infolge des Einsatzunfalls in ihrer oder seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beschränkt ist.
Zitat(1) 1Im Falle eines Einsatzunfalls im Sinne des § 87 Absatz 2 erhält eine Soldatin oder ein Soldat, die oder der keinen Anspruch auf Unfallruhegehalt nach § 88 hat, neben der sonstigen Versorgung nach diesem Gesetz sowie den Entschädigungsleistungen nach dem Soldatenentschädigungsgesetz eine Ausgleichszahlung, wenn sie oder er infolge des Einsatzunfalls dienstunfähig geworden und im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses infolge des Einsatzunfalls in ihrer oder seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist. 2Bei Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2861) gilt als Beendigung des Dienstverhältnisses
1.
die Beendigung eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art ohne Weiterverwendung oder
2.
im Falle einer Weiterverwendung deren Beendigung.
Zitat von: AufDerSuche am 22. Januar 2024, 12:48:10
Vielen Dank.
Wollte auch keine Diskussion hervorrufen. Die einmalige Entschädigung ist für mich nicht der entscheidende Faktor um gesund zu werden. Es handelt sich beim Datum der Begutachtung im ca 2 bis 3 Tage Differenz vor dem 1.12.. Das ist mir bekannt!
Wo ist der Antrag zu stellen?