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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 26. Mai 2025, 17:48:15
Zitat von: Mifo am 26. Mai 2025, 17:35:12Also ich warte schon nen Monat , weil mein PersFhr(in Köln) es nicht schafft meine Versetzung und Lehrgangsplanung zu erstellen ...

Hier ging es doch um die Einheit, also was soll der Beitrag?
Autor Mifo
 - 26. Mai 2025, 17:35:12
Also ich warte schon nen Monat , weil mein PersFhr(in Köln) es nicht schafft meine Versetzung und Lehrgangsplanung zu erstellen ...
Autor Ralf
 - 26. Mai 2025, 16:37:16
Personalangelegenheiten sind vorrangig zu bearbeiten. Das ist der Grundsatz.
Es wird also darauf ankommen, ob hier dem etwas entgegensteht. Das lässt sich zeitlich nicht genau beziffern.
Aus der GAIP:

Zitat3.2. Antragsbearbeitung
Für Offiziere, Unteroffiziere u. Mannschaften in der Personalbearbeitung des BAPersBw ist der Versetzungsantrag gem. GAIP BAPersBw - KeNr 32-01-01 zu verwenden.

Der Versetzungsantrag ist mit Eingangsstempel dem nächsten Disziplinarvorgesetzten und im Anschluss daran dem nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten zur Stellungnahme vorzulegen. (Zusätzlich ist bei Anträgen in der allgemeinen Grundausbildung (AGA) oder auf Lehrgängen/Kommandierungen der Stammtruppenteil zwingend aktenkundig zu beteiligen und die Gelegenheit zur zusätzlichen Stellungnahme einzuräumen.)

Zusatz für ZAW BeSt: Leiten den Versetzungsantrag mit Eingangsstempel direkt an den Stammtruppenteil der Soldatin/des Soldaten weiter.

Eine Kopie des Versetzungsantrages ist in der Einheit/Dienststelle aufzubewahren. Unterlagen, mit denen der Antrag begründet wird, und sonstiger, für die Versetzungsentscheidung wichtiger Schriftverkehr, sind der Erstausfertigung des Antrages vollständig beizufügen. Ihr Eingang ist ebenfalls mit Datum zu versehen.

Die Erstausfertigung des Versetzungsantrages ist mit den begründenden Unterlagen unverzüglich an BAPersBw Ref PersFü weiterzuleiten.

...
Autor Drum&Bass
 - 26. Mai 2025, 16:24:33
Moin zusammen,

aufgrund eines aktuellen Anlasses möchte ich eine Frage im Zusammenhang mit Versetzungen stellen. Leider konnte ich hierzu keine entsprechenden Informationen in den verfügbaren Quellen innerhalb dieses Forums sowie in den einschlägigen Vorschriften finden. Die mir vorliegenden Unterlagen enthalten keine Angaben zur Bearbeitungsdauer.

Die betreffenden Vorschriften sind:

    A-1340/23 (Personalführung für die Soldatinnen und Soldaten)
    A-1420/37 (Versetzung, Dienstpostenwechsel und Kommandierung von Soldatinnen und Soldaten)

Meine Frage lautet: Wie ist die übliche Bearbeitungszeit für einen Versetzungsantrag innerhalb der Stammeinheit? Ich habe gehört, dass diese etwa 14 Tage betragen soll.

Rein theoretisch, welche möglichen Schritte könnten eingeleitet werden, falls diese Frist von 14 Tagen überschritten wird? Es liegt ein Gesprächs- bzw. Gedächtnisprotokoll vor.

Falls ihr noch andere Vorschriften kennt, in die ich mich selbst einlesen kann, wäre ich euch echt dankbar.
Danke auf jeden Fall für eure Zeit und Unterstützung!

Viele Grüße