Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 03. Juni 2025, 13:33:08
Ist im BGB geregelt - Zeitabläufe und Fristen.

Ja, mehr als 3 Monate sind 3 Monate und ein Tag, also 1. 1. bis 2. 4..
Autor Heter91
 - 03. Juni 2025, 12:33:13
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur bekannten Drei-Monats-Regelung im Zusammenhang mit Auslandsdienstbezügen.

In den entsprechenden Vorschriften heißt es, dass ein Auslandsaufenthalt "mehr als drei Monate" dauern muss, um bestimmte Ansprüche geltend machen zu können. Jetzt stellt sich für mich die Frage:

Wie genau werden diese "mehr als drei Monate" berechnet?
   •   Gilt hier die feste Tageszahl von 91 Tagen (also 3 × 30 + 1)?
   •   Oder müssen es tatsächlich mehr als drei Kalendermonate sein – je nach den betroffenen Monaten also ggf. 92, 93 oder sogar 94 Tage?

Beispiel: Wenn jemand vom 1. Januar bis zum 1. April im Ausland ist – also genau drei Monate – reicht das nicht. Aber wie ist es, wenn man bis zum 2. April bleibt? Sind das dann ,,mehr als drei Monate", obwohl es z. B. nur 91 Tage sind?

Würde mich freuen, wenn jemand Erfahrung oder fundierte Infos aus der Praxis oder Verwaltung dazu hat.

Vielen Dank im Voraus!