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Zitat von: Woife82 am 24. April 2025, 17:22:58Meine Freundin ist im Juli 2022 als SAZ 14 ausgeschieden.Sofern sie Anspruch auf Übergangsgebührnisse hat/hatte, gibt es ggf. noch die Möglichkeit die durchgeführte Nachversicherung zu widerrufen. Ob das noch möglich ist, prüft das BVA. Als ÜG Empfänger ist man ohnehin verpflichtet eine erneute nicht rentenversicherungspflichtige Beschäftigung (hier also Dienstverhältnis als Beamtin) zu melden.
Zitat von: Woife82 am 24. April 2025, 17:22:58Sie wurde dann einfach nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.Die Nachversicherung ist schon am ersten Tag nach dem Dienstzeitende einzuleiten. Was dann 2 Jahre später evtl. geschieht kann keiner erahnen - würde das BVA aber auch nicht von der Pflicht zur Nachversicherung entbinden.
Jedoch hat sie Anfang 2024 eine Ausbildung als Beamtin angefangen.
Zitat von: Woife82 am 24. April 2025, 17:22:58Somit wäre es ja besser wenn die 14 Dienstjahre in der Pension berücksichtigt werden und nicht als Rente.