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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 03. Juli 2025, 19:18:28
Zitat von: FAXXEL112 am 03. Juli 2025, 13:22:18
Zitat von: LwPersFw am 02. Juli 2025, 12:43:45Wenn der Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorliegt, kann sich die Stammeinheit darum kümmern.



Inwiefern kann die Stammeinheut den etwas machen ?

Die Mehrarbeit anhand des Nachweises erfassen und den entsprechenden Ausgleich sicherstellen.

Autor FAXXEL112
 - 03. Juli 2025, 13:22:18
Zitat von: LwPersFw am 02. Juli 2025, 12:43:45Wenn der Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorliegt, kann sich die Stammeinheit darum kümmern.



Inwiefern kann die Stammeinheut den etwas machen ?
Autor LwPersFw
 - 02. Juli 2025, 12:43:45
Wenn der Nachweis über die geleistete Mehrarbeit vorliegt, kann sich die Stammeinheit darum kümmern.

Autor FAXXEL112
 - 01. Juli 2025, 22:23:33
Guten Abend zusammen,

ich war für einen kurzen Zeitraum zu einer anderen Einheit kommandiert.
Meine Frage: Kann diese Einheit mir nachträglich für den Kommandierungszeitraum die geleistete Mehrarbeit auszahlen?

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht möglich ist – finde dazu aber nichts Konkretes in den Vorschriften.
Falls jemand eine Quelle oder Erfahrungswert dazu hat, wäre ich dankbar!