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Zitat von: F_K am 10. Juli 2025, 12:00:39Als Verheirateter wird ein Hausstand unterstellt.
Zitat von: LwPersFw am 10. Juli 2025, 10:53:42Wie ich ja schrieb... wichtig ist die Erfassung beim KC durch Vorlage des aktuellen Mietvertrages, insbesondere wenn vor Dienstantritt noch ein Umzug erfolgt.Hierzu noch eine kurze Frage : wenn man Verheiratet ist und Kinder hat, in einem Haus wohnt , was jemand anderem gehört, und keine Miete zahlt nur die laufende Kosten trägt , und man Nix nachweisen kann, erst beim versterben , das Haus in Eigentum übergeht, wie könnte ich es dann nachweisen. Ist ne glückliche Situation aber es gibt Sie
Denn in den Unterlagen zum Dienstantritt muss die neue Anschrift ersichtlich sein und das dies der aktuelle eigene Hausstand ist.
Sollte dies sehr kurzfristig vor Dienstantritt erfolgen... unbedingt beim Pers der Stammeinheit prüfen lassen, ob die Anschrift im Datenbestand stimmt und ob die Wohnung als berücksichtigungsfähig (!) geschlüsselt ist!
Wenn nicht, darum bitten das dies anhand der Unterlagen vom KC sofort berichtigt wird!
Wenn Sie als OG eingestellt werden... starten Sie mindestens mit ca. 2400 € / netto.
Zitat von: uffz-ad SL am 10. Juli 2025, 08:25:47Guten Morgen,
ergänzende Frage ist es nicht so , sobald man verheiratet ist das dann auch der Hausstand nachgewiesen ist? Glaube habe das irgendwo hier gelesen, da wurde bereits um einen ähnlichen Fall geschrieben.
ZitatAllerdings wäre sie mit dem künftigen Sold bei der Bundeswehr finanziell nicht mehr zu stemmen.