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Zitat von: wehr1895 am 18. Juli 2025, 15:50:20pflegrad ist gerade in Bearbeitung. Also gibt es überhaupt keinen Sonderurlaub bei einem Behinderten Kind ? Bezüglich Härtefallregelung sie meinen SpG? Oder gibt es da noch einen seperaten Antrag ?
Gruß
Zitat von: Ralf am 18. Juli 2025, 15:49:20Zitat von: HubschrauBär am 18. Juli 2025, 15:41:33Achtung, §21 Abs 1 Nr 4 SUrlV (ugs: "Kind Krank") greift hier nicht, da das Kind 12 Jahre alt ist.Nicht ganz, weilZitat"Satz 1 gilt auch, wenn ein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist, jedoch ohne die BegrenzungDeswegen habe ich auch nur die Vorschrift zitiert, weil es eben hier schon einige Ausnahmen gibt und man das genau mit seinem Fall prüfen muss.
auf die Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes, und wenn eine durch amtlichen Ausweis
nachgewiesene Behinderung und damit verbundene Hilfsbedürftigkeit eines Kindes vorliegt."
Zitat von: wehr1895 am 18. Juli 2025, 15:50:20Nein, besonderen Sonderurlaub für die Behinderung scheint es (zumindest aus den Hier bekannten Quellen) nicht zu geben.Zitat von: HubschrauBär am 18. Juli 2025, 15:41:33Achtung, §21 Abs 1 Nr 4 SUrlV (ugs: "Kind Krank") greift hier nicht, da das Kind 12 Jahre alt ist.pflegrad ist gerade in Bearbeitung. Also gibt es überhaupt keinen Sonderurlaub bei einem Behinderten Kind ? Bezüglich Härtefallregelung sie meinen SpG? Oder gibt es da noch einen seperaten Antrag ?
Ich würde ein Gespräch mit dem Sozialdienst empfehlen. Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten.
Ansonsten einen Pflegedienst beauftragen? Pflegegrad ist ja bestimmt anerkannt?
Grundsätzlich wäre der Gang (wenn das Kind nicht 12 Jahre als wäre)
Hausarzt, dort "Kind Krank Bescheinigung" abholen, dann Urlaubsantrag an den DV.
Die Behinderung hat mit dem o.g. Sonderurlaub nichts zu tun.
Vielleicht ist eine grundsätzliche Meldung der Pflegebedürftigkeit des Kindes an z.B. BAPersBw sinnvoll (Stichwort Härtefallregelung)
Gruß
Zitat von: HubschrauBär am 18. Juli 2025, 15:41:33Achtung, §21 Abs 1 Nr 4 SUrlV (ugs: "Kind Krank") greift hier nicht, da das Kind 12 Jahre alt ist.pflegrad ist gerade in Bearbeitung. Also gibt es überhaupt keinen Sonderurlaub bei einem Behinderten Kind ? Bezüglich Härtefallregelung sie meinen SpG? Oder gibt es da noch einen seperaten Antrag ?
Ich würde ein Gespräch mit dem Sozialdienst empfehlen. Vielleicht gibt es ja noch andere Möglichkeiten.
Ansonsten einen Pflegedienst beauftragen? Pflegegrad ist ja bestimmt anerkannt?
Grundsätzlich wäre der Gang (wenn das Kind nicht 12 Jahre als wäre)
Hausarzt, dort "Kind Krank Bescheinigung" abholen, dann Urlaubsantrag an den DV.
Die Behinderung hat mit dem o.g. Sonderurlaub nichts zu tun.
Vielleicht ist eine grundsätzliche Meldung der Pflegebedürftigkeit des Kindes an z.B. BAPersBw sinnvoll (Stichwort Härtefallregelung)
Zitat von: HubschrauBär am 18. Juli 2025, 15:41:33Achtung, §21 Abs 1 Nr 4 SUrlV (ugs: "Kind Krank") greift hier nicht, da das Kind 12 Jahre alt ist.Nicht ganz, weil
Zitat"Satz 1 gilt auch, wenn ein Kind behindert und auf Hilfe angewiesen ist, jedoch ohne die BegrenzungDeswegen habe ich auch nur die Vorschrift zitiert, weil es eben hier schon einige Ausnahmen gibt und man das genau mit seinem Fall prüfen muss.
auf die Vollendung des zwölften Lebensjahres des Kindes, und wenn eine durch amtlichen Ausweis
nachgewiesene Behinderung und damit verbundene Hilfsbedürftigkeit eines Kindes vorliegt."
ZitatNun habe ich gehört das mir Sonderurlaub zusteht .Immer den fragen, der so etwas sagt. Viele verwechseln meinen mit wissen und "hauen mal eben einen raus".
Zitat von: wehr1895 am 18. Juli 2025, 13:50:44Hallo zusammen,vergessen und ist dieser Sonderurlaub auch rückwirkend möglich? Weil laut dem Brief liegt die Behinderung bereits seit Januar 2023 vor
aufgrund das ich schlechte Erfahrungen gesammelt habe Versuche ich es mal hier.
Mein Kind 12 Jahre jung hat eine Schwerbehinderung mit 70 Prozent und den Merkmalen H Hilflosigkeit und B Begleitung.
Nun habe ich gehört das mir Sonderurlaub zusteht .
1. Wiviel mehr Tage stehen mir zu?
2. Kann ich diesen Sonderurlaub fest zu meinen regulären Gesetzlichen Urlaub zuschreiben lassen ? Oder muss ich immer wieder auf Antrag diesen beantragen ?
3. Wo und wie beantrage ich diesen
Sonderurlaub?.
Vielen Dank