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Zitat von: wolverine am 28. Februar 2016, 21:18:27
Ich denke, dass die Bundeswehr hier ihrer individuellen Prüfungspflicht des Einzelfalls nachkommt. D. h. es gibt hier keine pauschalierten Vorgaben, die einer gerichtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht Stand halten würden.
ZitatDas Urteil zu deinen Vergehen ist jedenfalls kurz vor einem absoluten Einstellungshindernis.
ZitatDer Angeklagte ist des gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schweren Fall in sechs Fällen und des gemeinschaftlichen versuchten Diebstahls im besonders schweren Fall in drei Fällen schuldig.