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Zitat von: xnos am 29. Juli 2025, 16:32:58Naja, oder man stellt dich dann ,,vorübergehend" bei deinem alten Gehalt in der Produktion ab, weil die Person, die deine Position übernommen hatte, den Job so gut macht, dass man bei dir nun erst einmal gucken muss, wo du langfristig eingesetzt werden kannst.
Was ich damit sagen will: Dir wird niemand im Vorfeld sagen können, was passiert. Eine Kündigung aufgrund von dringenden betrieblichen Erfordernissen unabhängig des Wehrdienstes ist möglich - § 2 Abs. 2 S. 2 ArbPlSchG.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2025, 15:54:25Ich wiederhole mich: Es wird dir hier keiner sagen, ob es ein Nachteil ist, wenn du stattdessen in der Produktion eingesetzt werden würdest. Da kannst du noch 5 mal nachfragen. Das würden im Zweifel wohl Arbeitsgerichte im nachhinein festlegen müssen.
Zitat von: F_K am 29. Juli 2025, 15:34:05Wie wäre es, dort freundlich anzufragen, ob die Firma staatsbürgerliches Engagement unterstützt?
Kein Nachteil ist doch eine deutliche Ansage.
Zitat von: Ralf am 29. Juli 2025, 15:14:50Nein, weil das ja deine Firma betrifft und nicht die Bw, du kannst alles Nachlesen im Arbeitsplatzschutzgesetz, was dein AG beachten muss.
Zitat von: teddywestside am 28. Juli 2025, 20:23:23Zitat von: F_K am 28. Juli 2025, 20:07:25Ja, ist gesetzlich geregelt.
Danke für die Antwort. Mir ist es nur wichtig dass ich danach nicht zB in die Produktion versetzt werde weil meine Stelle anderweitig besetzt wurde.
Zitat von: F_K am 28. Juli 2025, 20:07:25Ja, ist gesetzlich geregelt.