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Zusammenfassung

Autor Jupp Roy
 - Heute um 11:14:23
Bei der Aussage "... in aller Regel ..." meint man sicherlich die Mehrheit aller RDLer.
Die große Mehrheit kommt nicht in die Verlegenheit, im Zivilen so viel mehr Geld zu bekommen, dass die Bw bei RDL ein Problem hat, es auszugleichen.
Das vorhandenen System funktioniert sehr gut, und auch Selbstständige mit einem hohen Lebensstandart kommen bei RDL auf ihre Kosten, sofern sie es überhaupt nötig haben.

@Bunkerfunker
Wenn Sie nur eine Ausrede finden, um aus irgendwelchen unerfindlichen Gründen keine RD leisten zu wollen - nur zu.
Leute mit unreflektierten und unverbesserlichen Meinungen möchte ich in meiner Einheit nicht haben.
Autor Bunkerfunker
 - Heute um 11:00:18
Zitat von: F_K am Heute um 09:34:24Der PUNKT ist doch - der RESERVIST erhält in aller Regel mehr "Geld" als bei seiner "normalen Arbeit", ja nach Fallkonstellation auch durchaus erheblich.

Das stimmt so nicht. Zur Schonung des Bundeshaushalts muss man per Formular ("Anlage zum Einverständnis zur Ableistung einer Dienstleistung") bestätigen, dass das eigene Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt. Ansonsten kann es sein, dass man nicht herangezogen wird. Bei Mannschaften sind das z.B. monatlich 3.300 brutto als Selbständiger oder netto als Angestellter. Die niedergelassene Ärtzin, die als Stabsoffizier herangezogen würde, müsste auch unterschreiben, dass sie nicht mehr als 7.050 € brutto im Monat verdient.
Autor F_K
 - Heute um 09:34:24
Es sind BEISPIELE - wenn auch ggf. ein kleiner Fehler vorliegt.

Der PUNKT ist doch - der RESERVIST erhält in aller Regel mehr "Geld" als bei seiner "normalen Arbeit", ja nach Fallkonstellation auch durchaus erheblich.

(Nicht "umsonst" gibt es "Berufsreservisten" - dies hat auch finanzielle Gründe).
Autor Bunkerfunker
 - Heute um 09:30:42
Die Mindestleistungen der Anlage 1 des Gesetzes sind veraltet. Diese wurden per Verordnung erhöht:
https://www.gesetze-im-internet.de/mlanpv_2024/__1.html
Autor doc.
 - Heute um 09:30:15
Das hat halt jemand ohne praktische Erfahrung gemacht, vielleicht ist beim zweiten Beispiel einmal Dienst am Samstag dabei  ::)  ... alleine schon 14 Tage RDL dürften sehr atypisch sein, 2 Wochen würden normalerweise in 12 Tagen resultieren, 14 Tage würde man so legen, dass zwischendrin 2 WE liegen (z.B. Mi bis Di).

Ach, einmal mit Profis...
Autor panzerjaeger
 - Heute um 08:52:47
Zitat von: LwPersFw am Heute um 06:02:39https://www.bundeswehrkarriere.de/downloads/reservistendienst/947

Beispiele was Reservisten erhalten können

Wird so etwas bei der Bundeswehr eigentlich nicht nach 4-Augen-Prinzip kontrolliert, bevor es ins Netz gestellt wird?
Das bei dem ersten Beispiel (Stabsunteroffizier) bei der Reservistendienstleistungsprämie zwei unterschiedliche Ergebnisse aufgeführt werden, sticht doch eigentlich sofort ins Auge...


Autor LwPersFw
 - Heute um 06:02:39
Autor Jupp Roy
 - 19. August 2025, 22:18:50
Zitat von: puffelschnuffel am 19. August 2025, 17:50:01Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.


Nachrechnen lohnt sich: Als RDLer verdient bekommt man in der Regel mehr als die Aktiven in vergleichbarem Dienstgrad.
Die o.g. Aussage ist einfach nicht korrekt weil nicht ausgiebig genug recherchiert.
Autor F_K
 - 19. August 2025, 19:24:14
OK, ein Troll.

Sachlich gesehen haben sich die Leistungen für RDL nämlich in den letzten Jahren deutlich verbessert.
Autor KlausP
 - 19. August 2025, 17:55:52
Aha. Und den Leistungskatalog haben Sie schon gelesen UND verstanden?
Autor puffelschnuffel
 - 19. August 2025, 17:50:01
Zitat von: F_K am 19. August 2025, 17:06:48Was ist dein Punkt?
Zitat von: xnos am 19. August 2025, 17:13:37Wo genau ist dein Problem?

Es ist mehr als offensichtlich, dass das Reservisten im Status von ehemaligen Wehrdienstleistenden finanziell gesehen offenbar Soldaten 2. Klasse sind und für die Truppe billige Diesntleister, die den Bundeshaushalt nur marginär belasten, während für die aktiven Soldaten mehr und mehr üppige Besoldung erfolgt.

Sollte sich das nicht zeitnah ändern werde ich meine Beorderung aufheben lassen und weiterhin nur noch auf dem Papier Reservist sein!

Autor KlausP
 - 19. August 2025, 17:15:38
Einfach mal im aktuellen Leistungskatalog für FWDL und RDL nachlesen, was da so drin steht. Und der gilt nicht erst seit gestern.
Autor xnos
 - 19. August 2025, 17:13:37
Du kriegst doch den Tagessatz entsprechend deines Dienstgrades bzw. die Mindestleistung nach USG UND die Prämie (diese beinhaltet das Verpflegungsgeld) - ggf. noch weitere Zuschläge z.B. für längeren Dienst (ab dem 15. Tag) oder für Verpflichtung zu längerem Dienst vor dem ersten Tag des Reservedienstes (mindestens 33 Tage im Kalenderjahr).

Wo genau ist dein Problem?
Autor F_K
 - 19. August 2025, 17:06:48
@ Puffelschnuffel:

Die RDL Prämie ist vor 10 Jahren eingeführt worden - und hat die finanziellen Leistungen für die meisten Anwendungsfälle erhöht.

Zur Sicherung des Unterhaltes gibt es andere USG Leistungen.

Was ist dein Punkt?
Autor puffelschnuffel
 - 19. August 2025, 16:45:43
Zitat von: panzerjaeger am 19. August 2025, 10:05:32Tatsächlich ist das "Verpflegungsgeld" in in der RDL-Prämie aufgegangen.

Dann frage ich mich, was ich die ersten 15 RDL-Tage im Jahr als MoB-Beorderter für Wehrsold erhalte, wenn ich bereits die Hälfte der RDL-Prämie für Verpflegung selbst bezahlen soll?

Sind wir jetzt wieder bei den Zuständen der preußischen Armee, fehlt nur noch, dass die Bekleidung und Ausrüstung demnächst auch selbst bezahlt werden muss (siehe Wikipedia)

Nee, liebe Truppe, so läuft das nicht. Es werden Milliardenbeträge für Verteidigung ausgegeben und ich soll als Reservist quasi umsonst Dienst tun und vielleicht auch noch in Zukunft in der Ukraine meinen Kopf hinhalten?