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Zitat von: Bunkerfunker am 27. August 2025, 12:52:03Achtung! Das befreit dich nicht von der Angabe in der Bewerbung.Danke für die Info, da führt nichts vorbei... Dann werde ich ihren Rat befolgen und auf das beste Hoffen...
Du wirst einen Karrierebogen ausfüllen müssen. Dort findet sich u.a. folgende Frage:
"Wurden Sie in einem Strafverfahren rechtskräftig verurteilt (Strafbefehl oder Urteil) beziehungsweise wurde gegen Sie eine Sanktion verhängt (zum Beispiel Sozialstunden, Geldauflage)?"
Diese Frage müsstest du mit Ja beantworten. Ohne deine Unterlagen zu kennen klingt es für mich nach einer Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflage/Weisung nach § 153a StPO. Soetwas musst du angeben. Die Sozialstunden wurden dir ja auferlegt.
Darum wie oben beschrieben: Nicht verschweigen, offen damit umgehen und mit Beiblatt ausführlich erklären.
Zitat von: Bunkerfunker am 27. August 2025, 00:22:55Du solltest hier mutig die Flucht nach vorn antreten und vollkommen ehrlich sein. Deinen Bewerbungsunterlagen solltest du zusätzlich eine unterschriebene Erklärung über deine jetzige Geisteshaltung beilegen. Das garantiert kein Gelingen, aber das Verschweigen wird bestimmt Schwierigkeiten machen.Dankeschön, Bunkerfunker für ihre Antwort, ich habe mich mittlerweile genauer mit der Thematik auseinander gesetzt, die Information, die sie mir per Link weitergereicht haben hat mir sehr geholfen. Ich habe auch mich mit meiner Akte auseinander gesetzt und ich bin nicht zu einer Jugendstrafe verurteilt worden sondern habe die 30 Sozialstunden und den 10-seitigen Aufsatz als gerichtliche Auflage erhalten, d.h. es ist nicht im Führungszeugnis und auch nicht im BZR, jeglich im Erziehungsregister auf welches die BW nicht zugreift. Deswegen kann ich der damaligen Staatsanwaltschaft und der damaligen Richterin für ihre Weitsicht danken und es sollte nicht von weiterer Revelanz sein, trotzdem vielen Dank für den Rat und ihre Antwort.
Wenn du zu einer Jugendstrafe verurteilt wurdest, wird die Bundeswehr das herausfinden. Sie kommt an das vollständige Zentralregister heran, nicht nur das Führungszeugnis. Bewusstes Lügen in der Bewerbung ist ein garantiertes Ausschlusskriterium. Bereits getilgte Jugendstrafen führen aber nicht zwingend zum Ausschluss, zumal du keine Haft bekommen hast.
Die Bundeswehr muss deine charakterliche Eignung überprüfen. Dabei muss eine Prognose darüber erstellt werden, wie du dich zukünftig verhalten wirst. Hier kannst du aktiv mit einer schriftlichen Stellungnahme für Aufklärung sorgen. Damals warst du 14. Und wenn du darlegen kannst, dass du jetzt reifer bist und von dir keine Straftaten mehr zu erwarten sind, könnte hier eine positive Entwicklung angenommen werden.
Lesenswert: https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=68016.30
Im Übrigen werden zukünftig sehr viel mehr Wehrdienstleistende benötigt.