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Autor Altenburg82
 - 29. August 2025, 07:54:03
Danke für die ausführlichen Antworten.
Autor PzHurra
 - 28. August 2025, 23:00:47
Zitat von: Altenburg82 am 28. August 2025, 19:22:14Verstehe ich das richtig? Ich bekomme im Anschluss an das (bestandene) Assessment direkt vom Einplaner eine Einstellungszusage, die dann auch unumstößlich ist?

Hatte das bis dato so verstanden, dass erst die schriftliche Aufforderung zum Dienstantritt die Stelle letztlich garantiert.
Die Stelle ist jetzt schon für Sie ,,reserviert", sobald das Ergebnis vorliegt, wird der Einplaner daraus eine Einstellungszusage erwirken. Entweder vorläufig oder fest.
Ist, gibt von den Formularen auch die Möglichkeit ohne vorliegende Auskunft BZR das zu machen. Ist aber dann so beschreiben. Ist nur zugesagt, wenn...

Die Aufforderung zum Dienstantritt hat mit der Stellenzusage erst mal nichts zu tun. Das läuft schon vorab.
Autor uffz-ad SL
 - 28. August 2025, 19:26:26
Zitat von: Altenburg82 am 28. August 2025, 19:22:14Verstehe ich das richtig? Ich bekomme im Anschluss an das (bestandene) Assessment direkt vom Einplaner eine Einstellungszusage, die dann auch unumstößlich ist?

Hatte das bis dato so verstanden, dass erst die schriftliche Aufforderung zum Dienstantritt die Stelle letztlich garantiert.

Die Aufforderung bekommst du etwas später, wenn du alles bestanden hast und der Einplaner mit dir alles besprochen hat, dann wird im BZR ein Auszug angefordert, wenn da alles OK ist, dann bekommst du die final für dich und den Arbeitgeber.Normalerweise so ca 10Tage später.

Mit freundlichen Grüßen
Autor Altenburg82
 - 28. August 2025, 19:22:14
Verstehe ich das richtig? Ich bekomme im Anschluss an das (bestandene) Assessment direkt vom Einplaner eine Einstellungszusage, die dann auch unumstößlich ist?

Hatte das bis dato so verstanden, dass erst die schriftliche Aufforderung zum Dienstantritt die Stelle letztlich garantiert.
Autor PzHurra
 - 28. August 2025, 17:53:13
Ich gehe davon aus, das Sie Ü40 sind? Wenn das zutrifft, hat man in dem EPM-Verfahren für Sie diese Stelle "gefunden" somit ist das "Ihre" sofern Sie das Assessment für die Laufbahn / Stelle bestehen.

Sie informieren Ihren Arbeitgeber erst, wenn Sie eine Einstellungszusage haben, das wird Ihnen der Einplaner dann mitteilen. Falls Sie noch zum Facharzt etc. müssen, kann es auch eine Vorläufige werden, dann ist erst mal Ruhe bewahren angesagt.
Autor Altenburg82
 - 28. August 2025, 14:40:49
Zitat von: BulleMölders am 28. August 2025, 11:10:53Habe ich das richtig verstanden, dass sie sich gerade Beworben haben und der Berater ihnen eine Stelle angeboten hat.
 
Wenn die Stelle für sie vom Berater geblockt wurde, dann sollte es möglich sein. Nach bestandenen Assessment geht es zum Einplaner und wenn dann die Stelle noch frei ist Sie laut Assessment dafür geeignet sind und sie Unterschreiben kann das durchaus klappen.

Den Arbeitgeber würde ich aber erst informieren wenn sie die Einladung zum Dienstantritt (oder wie immer das Heute auch heißt) in den Händen halten um ihren Arbeitsplatzschutz nicht zu gefährden. Un d natürlich ganz wichtig nicht kündigen.

Ca. 4 Wochen nach der Bewerbung wurde mir die Stelle per Mail angeboten. Außerdem erhielt ich eine Einverständniserklärung mit dem Hinweis, dass die Stelle verbindlich ist, sollte ich die Erklärung unterschreiben, was ich auch getan habe.

Wie bereits erwähnt, fehlt allerdings noch die Einladung zum Assessment.

Ich hoffe einfach mal, dass das Assessment jetzt zeitnah stattfinden wird und ich nach Bestehen die Aufforderung zum Dienstantritt nicht erst kurz vor knapp erhalte. Kann mir zwar egal sein, möchte mich jedoch gegenüber meinem AG und meinen Kollegen fair verhalten.
Autor BulleMölders
 - 28. August 2025, 11:10:53
Habe ich das richtig verstanden, dass sie sich gerade Beworben haben und der Berater ihnen eine Stelle angeboten hat.
 
Wenn die Stelle für sie vom Berater geblockt wurde, dann sollte es möglich sein. Nach bestandenen Assessment geht es zum Einplaner und wenn dann die Stelle noch frei ist Sie laut Assessment dafür geeignet sind und sie Unterschreiben kann das durchaus klappen.

Den Arbeitgeber würde ich aber erst informieren wenn sie die Einladung zum Dienstantritt (oder wie immer das Heute auch heißt) in den Händen halten um ihren Arbeitsplatzschutz nicht zu gefährden. Un d natürlich ganz wichtig nicht kündigen.
Autor Altenburg82
 - 27. August 2025, 17:17:56
Besten Dank.

Hätte da noch die Frage bezüglich des Dienstantritts am 17.11.25: Da ich das Assessment noch gar nicht hinter mir habe und auch noch nicht eingeladen wurde, erscheint mir das ziemlich sportlich. Ich würde auch gerne meinen aktuellen AG zeitnah informieren und nicht erst 2 Wochen vor Beginn.

Ist das Datum vom Stellenangebot eher als Platzhalter zu betrachten?
Autor KillBurn93
 - 27. August 2025, 11:00:48
Btsm Grundlagen sowie die Bootmannausbildung finden an der MUS in Plön statt.

Im Regelfall ist der Anteil der Maatenausbildung verkürzt in der MFA für Bootsleute enthalten. Schließlich sollen Meister das vollständige Spektrum und ab-, und ausbilden können.
Autor Altenburg82
 - 27. August 2025, 10:41:30
Moin zusammen,

als gelernter Kaufmann um Groß - und Außenhandel hat man mir als Wiedereinsteller (ausgeschieden als OG) eine Stelle als WaffeneinsatzBtsm bei der EF 2 in WHV zum 17.11.25 angeboten. Mein Berater hat mir schon mitgeteilt, dass ich die GA nicht vollständig wiederholen muss, sondern lediglich bestimmte Module (nSAK z.B.).

Mich würde jetzt interessieren, wo die Aufbaubefähigung Bord und der Bootsmann Lehrgang stattfinden könnten. Zudem die Frage, ob ich direkt im Anschluss die militärfachliche Ausbildung 2 Btsm erhalte und Teil 1 (Maat) "übersprungen" wird, aufgrund des verwendungsfähigen Berufs und der Berufserfahrung. Oder ist sowas generell immer eine Einzelfallentscheidung?

Vielen Dank im Voraus.