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Zitat von: LwPersFw am 04. März 2025, 14:56:52Es wurde eine neue Regelung in Kraft gesetzt:
C-2213/28 "Zusage der Umzugskostenvergütung"
"Vorgaben zur Erteilung der Zusage/Nichtzusage der Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im In- und Ausland;
Feststellung über das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne von § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz und deren Berücksichtigungsfähigkeit."
"Neufassung der Vorgaben zur Erteilung der Zusage/Nichtzusage der Umzugskostenvergütung bei dienstlichen Maßnahmen im Inland/Ausland
und Feststellung über das Vorhandensein einer Wohnung im Sinne von § 10 Absatz 3 Bundesumzugskostengesetz und deren Berücksichtigungsfähigkeit
aus den Allgemeinen Regelungen A-2213/1 (nur Anteile), C-2213/6, C-2213/24 und dem Anwendungshinweis zur Anwendung der Drei-Plus-Fünf-Regelung
bei Auslandsverwendungen (Anteile)."
Ersetzt:
C-2213/6 Umzugskostenvergütung Inland
C-2213/24 Entscheidung Zusage Umzugskosten Ausland
In dieser Regelung wird u.a. erläutert, unter welchen Bedingungen der 3+5-Zeitraum erneut beginnen kann, wenn eine neue Personalmaßnahme ohne Dienstortwechsel erfolgt.
Ergänzt durch:
BAPersBw GAIP
KennNr 36-01-00 "Grundlagen zum Bundesumzugskostengesetz (BUKG)"
KennNr 36-03-00 "Berücksichtigung einer Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 BUKG"
KennNr 36-02-00 "UKV im Rahmen von Auslandsverwendungen"
C-2213/26 "Anwendung der Auslandsumzugskostenverordnung"
----------------------------------------------------------------
Von der Regelung
A-2213/1 "Erstattung Umzugskostenvergütung"
wurde die Version 5.2 vom 04.03.2025 veröffentlicht.
"Änderungsschwerpunkt zur Vorversion
Teilweise Aktualisierung. Die Abschnitte 1-4 werden bezüglich der Anwendungshinweise zur Zusage
der UKV sowie der Anerkennung und Berücksichtigung einer Wohnung nach § 10 Absatz 3 BUKG
(Abschnitte 1-4), Nrn. 1101 bis 1103 sowie Nr. 1302 Ansatz 2 der Regelung entnommen und der
Kurztitel auf ,,Erstattung Umzugskostenvergütung" geändert. Diese sind in die Allgemeinen Regelung
,,Zusage Umzugskostenvergütung" C-2213/28 überführt worden."
Diese Regelung ist nunmehr relevant, wenn der Soldat unter Nutzung der UKV auf Kosten der Bw im Inland umziehen will.
Ausnahmen bzgl. Ausland: siehe Kap 13 und 14 der Regelung
Zitat von: christoph1972 am 22. August 2025, 13:56:51Zitat von: NewBie25 am 22. August 2025, 09:52:19Ja genau, länger als 8 Jahre am Dienstort und ohne Dienstposten bzw. Einheitswechsel.
Da gibt es keine Verlängerung. Du bist nach 8 Jahren dann auf die "normale" Fahrtkostenerstattung durch den (Lohn-)Steuerjahresausgleich angewiesen oder Du wechselst den Dienstort ... sprich Versetzung an einen anderen Dienstort mit über 30 km Entfernung von Deinem Wohnort entfernt, wobei gilt, es zählt die Entfernung gem. Ermittlung des Travelmanagements.
Zitat von: NewBie25 am 22. August 2025, 09:52:19Ja genau, länger als 8 Jahre am Dienstort und ohne Dienstposten bzw. Einheitswechsel.
Zitat von: NewBie25 am 20. August 2025, 12:05:11Moin eine Frage zur 3+5 Reglung, gibt es da Verlängerungen? Der Spieß meinte etwas von "Besitzstand" was wohl zu einer Aufschiebung führen solle, war sich jedoch nicht sicher. Gibt es hierzu Vorschriften?
Zitat von: Soldier321 am 18. Dezember 2024, 09:53:37
Sehr geehrte Kameraden,
ich bin 2017 in meiner jetzige Einheit mit TG-Anspruch versetzt worden und habe anfangs TG bezogen. 2018 bin ich in eine WG eingezogen und habe den Anspruch verloren. Heute bin ich verheiratet und habe eine anerkannte Wohnung, dies ist auf meiner Kommandierung so ersichtlich. In meiner Einheit gibt es nun eine Umgliederung von dem mein Dienstposten betroffen ist. Genau gesagt: Eröffnung einer Personalentscheidung im Rahmen eines 3-Stufen-Modells
In den Anlagen befindet sich das Dokument: Anhörung zu einer angekündigten Personalmaßnahme
Bezug: Ankündigung über eine geplante Versetzung (Inland) vom ....2024
Kann ich jetzt wieder TG-Empfänger sein, da ich eine Versetzung auf einen neuen DP innerhalb der jetzigen Einheit erhalte? Oder muss ich einen Standortwechsel abwarten?
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Zitat von: Pab89lo am 21. Oktober 2024, 08:55:12
Die Versetzung an den Standort ist schon 10 Jahre her...
Auf der aktuellen:
Wird aus dienstlichen Gründen versetzt.
Grund: aus Personalbedarfsgründen.
Zitat von: Pab89lo am 18. Oktober 2024, 10:35:37
@LwPersFw
Verheiratet war ich bei Versetzung a den Standort noch nicht, eine berücksichtigungsfähigen Hausstand hatte ich allerdings.