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Autor ROA2022
 - 18. September 2025, 22:01:29
Nein.
24 RDL-Tage und bestandenes Modul 1 für FJ, 24 und Modul 2 für FR sowie 24 und Modul 3 für OFR
Autor Fischer1989
 - 18. September 2025, 19:00:01
Guten Tag Bundeswehrforum, ich bin aktuell Obergefreiter ROA (a.d.W.) und habe noch keine ROL besucht.
Aktuell übe ich in meinem Beorderungstruppenteil für 24 Tage. Kann man ohne den ROL1 besucht zu haben zum Fahnenjunker befördert werden, wenn sowohl die 12 Monate Standzeit als auch die 24 Wehrübungstage als OG abgeleistet wurden?
Dankeschön und viele Grüße
Fischer
Autor bayern bazi
 - 17. September 2025, 23:21:11
Zitat von: Iceman75 am 17. September 2025, 08:26:01
Zitat von: bayern bazi am 16. September 2025, 17:47:48UND

die Dienstposten gebundenen Ausbildung muss absolviert sein (die Lehrgänge an den verschiedenen Schulen -  siehe dieser Beitrag ) müssen abgeschlossen sein und die ATN VerbFw zuerkannt werden 

die Lehrgangstage zählen allerdings dann zu den vorgeschriebenen Tagen zur Beförderung
Ja das ist soweit klar. Dann sind ja schonmal 15 Tage zusammen. :-)

es ging ja darum das er die ATN haben muss - es bringt NIX wenn er die 24 Tage in einer anderen Einheit - oder  im LKdo übt - er aber die ATN noch nicht zuerkannt bekommen hat
Autor Iceman75
 - 17. September 2025, 08:26:01
Zitat von: bayern bazi am 16. September 2025, 17:47:48UND

die Dienstposten gebundenen Ausbildung muss absolviert sein (die Lehrgänge an den verschiedenen Schulen -  siehe dieser Beitrag ) müssen abgeschlossen sein und die ATN VerbFw zuerkannt werden 

die Lehrgangstage zählen allerdings dann zu den vorgeschriebenen Tagen zur Beförderung
Ja das ist soweit klar. Dann sind ja schonmal 15 Tage zusammen. :-)
Autor bayern bazi
 - 16. September 2025, 17:47:48
UND

die Dienstposten gebundenen Ausbildung muss absolviert sein (die Lehrgänge an den verschiedenen Schulen -  siehe dieser Beitrag ) müssen abgeschlossen sein und die ATN VerbFw zuerkannt werden 

die Lehrgangstage zählen allerdings dann zu den vorgeschriebenen Tagen zur Beförderung
Autor panzerjaeger
 - 16. September 2025, 12:03:16
Zitat von: Iceman75 am 16. September 2025, 11:52:17Mir geht es ja um die Anzahl der Tage. :-)

Gem. ZDV A-1340/46, 3.2.7,  müssen es 24 Wehrdiensttage sein bis zur möglichen Beförderung zum Hauptfeldwebel.

Autor F_K
 - 16. September 2025, 12:00:43
Die DANN notwendigen Tage teilt Dir sicher der zuständige Kamerad bei S1 mit.
Autor Iceman75
 - 16. September 2025, 11:52:17
Mir geht es ja um die Anzahl der Tage. :-)
Autor F_K
 - 16. September 2025, 11:15:49
Na dann, beordern lassen, in RD üben, die Tage ableisten, beurteilen lassen, Lehrgänge machen, dann wird das werden - viel Erfolg.
Autor Iceman75
 - 16. September 2025, 09:55:11
Ich werde demnächst beordert. War SaZ 12 von 1997-2009. OFw geworden in 2003. Hab nach DZE keinen Reservedienst gemacht. Starte jetzt quasi wieder auf einer StFw Stelle in einem Kreisverbindungskommando.
Autor F_K
 - 16. September 2025, 09:43:29
@ Iceman:

Seit wann bist Du zum OFw befördert worden? Bist Du beordert? Wie ist der Dienstposten dotiert? Liegt eine Beurteilung vor? Beurteilungsreihenfolge?
Autor Iceman75
 - 16. September 2025, 09:40:15
Moin zusammen,

wie ist da aktuell der Stand. Ich beginen als OF d.R.. Also zum HF müsste ich dann 36 Tage RDL leisten?

VG
Ice
Autor F_K
 - 02. August 2025, 20:21:36
Nochmal:

Es gibt KEINE nachträgliche / rückwirkende Beförderung.

Maximal ist eine Einweisung in eine Planstelle bis zu 3 Monaten rückwirkend möglich.

Um welchen Dienstgrad geht es denn?
Autor MikeEchoGolf
 - 02. August 2025, 17:16:13
- Führungszeugnis nachreichen, falls noch nicht geschehen.

- Schriftlich beim zuständigen Karrierecenter / KVK / Dienststellenleiter um nachträgliche Prüfung und ggf. rückwirkende Beförderung bitten.

Optional: Berufung auf § 3 SLV und/oder § 1, 2, 26 Soldatengesetz (SG) – Eignung, Leistung, Befähigung als Beförderungskriterien.

Viel Erfolg!
Autor Jocko
 - 02. August 2025, 15:35:18
Ich habe eine Frage, die thematisch gut passt:

Seit März dieses Jahres erfülle ich alle Voraussetzungen für die Beförderung in den nächsten Dienstgrad. Nachdem die Beförderung jedoch zunächst nicht durchgeführt wurde, ließ ich den Vorgang über den S1 prüfen. Nach mehreren Monaten stellte sich heraus, dass für eine Beförderung ein gültiges Führungszeugnis von Karrierecenter hinterlegt sein muss. Dieses wurde jedoch entweder vom BAPersBw nicht angefordert oder vom Karrierecenter nicht eingestellt, weshalb die Beförderung ausblieb.

Nachdem ich schließlich selbst den Kontakt zum Karrierecenter aufgenommen habe, wurde die Beförderung nun – mit etwa viermonatiger Verzögerung – nachgeholt. Da mir durch die verspätete Beförderung jedoch auch die Stehzeit von vier Monaten verloren gegangen ist, habe ich nun auf alle folgenden Dienstgrade finanzielle Nachteile.

Da es sich hierbei offensichtlich um ein Versäumnis seitens des BAPersBw handelt, würde ich gerne eine rückwirkende Beförderung beantragen.

Ist es realistisch, dies über einen einfachen Antrag im Dienstweg zu erreichen?