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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 26. Dezember 2006, 14:21:24
Bis BAK 1,0 ist zumindest ein Gegenbeweis möglich, dass kein alkoholbedingter Fahrfehler vorlag und ab 1,1 ist dieser Gegenbeweis unzulässig.
Autor Huey
 - 26. Dezember 2006, 14:03:03
Um das nachzuweisen, muss erste einmal der Beweis erbracht werden, das der Unfall durch oder in Verbindung mit dem Alkohol verursacht wurde....dazu kenne ich mich aber zu wenig mit der Themtik aus..

Da der Blutalkoholspiegel aber definitiv hoch genug war, ist die Aussage bei beiden im Endeffekt richtig: Das ganze wird vor Gericht landen..
Autor griesgrenni
 - 26. Dezember 2006, 13:43:48
falsch huey, da er einen unfall gebaut hat liegt die grenze bei 0,3 promille, ergo er wird ganz sicher verurteilt.

sei froh, dass du gwdler bist. deine geldstrafe wird eher gering ausfallen. folgen bezogen auf deinen wehrdienst sehe ich ebenfalls keine.
Autor Huey
 - 26. Dezember 2006, 13:19:32
Sofern du eine Fahrerlaubnis der Bw besitzt, wird diese eingezogen...

Desweiteren kann dir die Ahndung eines Dienstvergehens drohen (Verstoss gegen §17 SG)..

Wenn dein Blutalkoholspiegel bei oderüber 1,1 Promille lag, liegt mit 316 StGB "Trunkenheit am Steuer" eine Straftat vor...(absolute Fahruntüchtrigkeit)

Autor wolverine
 - 26. Dezember 2006, 11:51:02
Zitat von: Chuckie85 am 26. Dezember 2006, 11:27:27
...fahr am besten gleich hin...

Ich denke, dass die Fahrerlaubnis bereits vorläufig eingezogen sein wird. Darum sollte man das "Fahren" lieber lassen im Hinblick auf § 22 StVG ;)

Autor Chuckie85
 - 26. Dezember 2006, 11:27:27
Am besten du meldest in einer größeren Kaserne in deiner Gegend, oder fahr am besten gleich hin Falls auch dort kein Sani da ist, wird man dir eine Überweisung geben, mit der du zu einem zivilen Arzt (bzw. dem Sonntagsdienst) gehen kannst/musst.

Falls uns sowas passiert und wir den Chef nicht erreichen können, haben wir seine Handynummer. Ist besser, als das so lange aufzuschieben.

Als GWDLer wirst du aber wohl keine zusätzlichen Konsequenzen zu fürchten haben. Das ganze sollte dir natürlich schon eine Lehre sein!!
Autor El_Don
 - 26. Dezember 2006, 11:21:35
Ich bin nicht mehr in der AGA und habe in meiner Stammeinheit weder UvD noch GvD noch Zug- oder Gruppenführer. Das Sanzentrum in meiner Mini-Kaserne ist ebenfalls bis zum 2. Januar geschlossen, weswegen ich bis dann überhaupt nix machen kann.

Ich werde das am 2. Januar auch meinem Hauptmann melden

Wollte halt nur wissen mit was für Konsequenzen ich da rechnen muss

Das ist kein Auto mehr führen darf ist ja klar - aber darüber hinaus mit was muss ich rechnen ?

mfG
Autor Huey
 - 26. Dezember 2006, 11:09:05
Du meldest das dem KpChef-und hättest es bereits dem UvD melden sollen....

Da ein Unfall immer auch unvorhersehbare medizinische Risiken mit sich bringt, wäre es klug gewesen, das ganze gleich dem UvD-mindestens aber dem San-UvD mitzuteilen...

Am ersten Diensttag meldest du das ganze deinem Gruppen/Zugführer, der wird dich zum KpChef weiterschicken...

Konsequenzen? Schwierig zu sagen, ich vermute mal,wenn es das "erste Mal" war, und du dir sonst nichts hast zu schulden kommen lassen, wird es dabei bleiben...
Autor El_Don
 - 26. Dezember 2006, 10:39:24
Servus,
ich hab mir heute Nacht mein Weihnachten schön vermiest und bin nach einer Privatparty mit meinem Auto die 4 km heimgefahren und dabei aus einer Kurve getragen worden. Auto hat sich einmal überschlagen und ist so wies aussieht Totalschaden - ich bin unverletzt.

Mein Problem sind die 1.1 Promille die ich laut Atemalkoholanalyse hatte.

Das da verkehrsstrafrechtlich was auf mich zukommt ist mir klar.

Ich möchte nun jetzt von Euch wissen, wie ich damit umgehen soll, wenn ich ab dem 2. Januar wieder in der Kaserne bin ( bin Grundwehrdienstleistender im 6. Monat ).

Wo muss ich das melden und mit welchen Folgen muss ich rechnen ?

Vielen Dank im Voraus für die Antworten