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Zitat von: tUv0k am 23. Dezember 2006, 17:45:47Kann sein das es Unterschiede zwischen der Offz und der Fw-Laufbahn gibt, aber als ich 2000 als Wiedereinsteller zum Bund kam, wurde die Vordienstzeit zur "neuen" Dienstzeit hinzu addiert. Ich hatte 10 Monate Vordienstzeit, diese wurden zur neuen Dienstzeit von 6 Jahren hinzugerechnet, so das ich als SaZ 7 verpflichtet wurde. Dieses erfolgte analog bei allen anderen Kameraden mit Vordienstzeit.
Bin ab 01.01.07 als Wiedereinsteller OG(FA), SaZ 12 eingeplant. Nun ist es doch üblich, das mir die Dienstzeit als GWD 2003 (War W9er) angerechnet wird, ich also theoretisch "nur" noch 11 Jahre und 3 Monate vor mir habe. ...
...Nun sagen mir aber andere Leute, dass man als Wiedereinsteller bei Beförderung bei einer Dienszeit von 0 anfängt und ich jetzt 12 Monate 'warten' müsste, bis ich U(FA) werden kann. Kann mir da jemand was genaueres sagen?
Zitat von: Andi am 25. Dezember 2006, 16:47:03Zitat von: Fiestaman am 24. Dezember 2006, 22:04:15
Pflicht- oder Mußbeförderungen gibt es bei der Bundeswehr nicht.Hängt alles von Lehrgängen und dem Disziplinarvorgestetzen ab. So kann ein W9er der nach 3Monaten die AGA nicht bestanden hat die Beförderung zum Gefreiten verwährt werden. Denn dies ist auch keine Pflichtbeförderung.
Kann, hätte, solle.Der einzige Grund, der tatsächlich auch in der Praxis vorkommt und der auch wirklich dazu führt nicht zum Gefreiten befördert zu werden ist die Verweigerung des gelöbnisses, das wars dann aber auch schon! Selbst jeder SaZ, der die geforderten leistungen in der AGA nicht erbringt wird Gefreiter. Erst bei der Beförderung zum Obergefreiten gibt es (bei SaZ) Einschränkungen, denn dafür ist in der Regel das bestehen der SGA nötig.
Und was das "Bestehen" der AGA angeht sei ein Blick in der Lehrgangskatalog der Bundeswehr angebracht. Die AGA ist ein "Lehrgang ohne Bewertung", den man dementsprechend weder "bestehen", noch "nicht-bestehen" kann!
Gruß Andi
Zitat von: Fiestaman am 24. Dezember 2006, 22:04:15
Pflicht- oder Mußbeförderungen gibt es bei der Bundeswehr nicht.Hängt alles von Lehrgängen und dem Disziplinarvorgestetzen ab. So kann ein W9er der nach 3Monaten die AGA nicht bestanden hat die Beförderung zum Gefreiten verwährt werden. Denn dies ist auch keine Pflichtbeförderung.
Zitat von: peppieno am 23. Dezember 2006, 19:12:53
Mir wurde gesagt das die beförderung zum Uffz zwingend ist nach 12 Monaten Dienstzeit