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Zitat von: Flexscan am 05. Januar 2007, 15:02:00Zitat von: peppieno am 05. Januar 2007, 14:17:41Wohnungen, die während der Dienstzeit gemietet werden, werden nicht bezuschusst.
Wo wir gerade dabei sind, ich bin jetzt im 10. Dienstmonat, also FWDL und meine Mudder meint, sobald ich meinen ersten Erhöhten Wehrsold erhalte (also im Februar), soll ich ausziehen, da sie den Wohnraum selber beanspruchen will. Hat jemand erfahrung damit ob die Unterhaltssicherungsbehörde in so einem Fall die Wohnung bezuschusst?
Zitat von: Timid am 05. Januar 2007, 14:37:29
Das ist so nicht unbedingt korrekt - ein Soldat, der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist (also unter 25, nicht verheiratet o.ä.), muss nichts bezahlen. Allerdings gilt die Unterkunft als "geldwerter Vorteil" und wird somit für die Steuerberechnung quasi auf das Gehalt draufgerechnet, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.
Zitat von: peppieno am 05. Januar 2007, 14:17:41
Wo wir gerade dabei sind, ich bin jetzt im 10. Dienstmonat, also FWDL und meine Mudder meint, sobald ich meinen ersten Erhöhten Wehrsold erhalte (also im Februar), soll ich ausziehen, da sie den Wohnraum selber beanspruchen will. Hat jemand erfahrung damit ob die Unterhaltssicherungsbehörde in so einem Fall die Wohnung bezuschusst?
Zitat von: peppieno am 05. Januar 2007, 14:17:41Als Zeitsoldat bekommst du keinen Cent für die eigene Wohnung, im gegenteil, du musst für deine Stube zahlen
Zitat von: mailman am 04. Januar 2007, 22:17:16
Wieso Kindergeld?
Ich dachte beim Bund gibts das nicht und wenn man mehr wie 7500€ im Jahr kriegt gibts auch keines mehr?
Oder liege ich falsch
Zitat von: Dennis812 am 04. Januar 2007, 21:48:09Ist auch besser dass du keine große Rede geschwungen hast.
ohne groß Reden zu schwingen - "Forum"-erfahrene wissen was ich meine: Es werden rund 1100€ brutto sein.