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Zusammenfassung

Autor peppie
 - 05. Januar 2007, 19:26:48
Hallo? Ein Zeitsoldat verdient wohl mehr als genug um sich eine Wohnung finanzieren zu können.
Autor Huey
 - 05. Januar 2007, 19:17:07
Als SaZ verdienst du mehr als genug-weit mehr als deine Gleichaltrigen Schulkollegen, die sich trotz mickrigem Ausbildungsgehalt eine kleine Wohnung und ein Auto und die Fahrt zur Arbeit leisten können.

Autor Chiko
 - 05. Januar 2007, 18:11:18
Doch eigentlich hatte ich das so verstanden, das ich ein Zuschuss bekomme, da ich nicht in der Kaserne schlafen muß,sondern nachhause fahren darf da ich ja einen Sohn habe.

Naja trotzdem danke für die Antworten...so gravierend ist das mit dem Wohnungszuschuss auch nicht, da meine Freundin ja auch arbeitet
Autor peppie
 - 05. Januar 2007, 17:34:41
Ja, das hast du richtig verstanden.

Hast du dich nicht vorher informiert, bevor du dich verpflichtet hast? Ich meine, das ist ja nicht gerade eine Nebensächlichkeit.
Autor Chiko
 - 05. Januar 2007, 17:32:19
Das ist dann ja ziemlich übel, da ich als SaZ ja sogar nicht die Fahrkosten erstattet bekomme. Hab ich das denn jetzt richtig verstanden, das ich dann auch von der Unterhaltssicherungsbehörde nichts bekomme, sondern nur die Grundwehrdienstler?
Autor peppie
 - 05. Januar 2007, 17:26:17
Zitat von: Flexscan am 05. Januar 2007, 15:02:00
Zitat von: peppieno am 05. Januar 2007, 14:17:41
Wo wir gerade dabei sind, ich bin jetzt im 10. Dienstmonat, also FWDL und meine Mudder meint, sobald ich meinen ersten Erhöhten Wehrsold erhalte (also im Februar), soll ich ausziehen, da sie den Wohnraum selber beanspruchen will. Hat jemand erfahrung damit ob die Unterhaltssicherungsbehörde in so einem Fall die Wohnung bezuschusst?
Wohnungen, die während der Dienstzeit gemietet werden, werden nicht bezuschusst.

Das ist schlecht. Ich werd nächste Woche mal bei der Unterhaltssicherungsbehörde vorsprechen und meine Situation erläutern.

Danke für die Auskunft :)
Autor Timid
 - 05. Januar 2007, 16:40:42
Okay, dann halt so ;D
Autor Andi
 - 05. Januar 2007, 16:01:15
Zitat von: Timid am 05. Januar 2007, 14:37:29
Das ist so nicht unbedingt korrekt - ein Soldat, der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist (also unter 25, nicht verheiratet o.ä.), muss nichts bezahlen. Allerdings gilt die Unterkunft als "geldwerter Vorteil" und wird somit für die Steuerberechnung quasi auf das Gehalt draufgerechnet, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

Leider so nicht ganz korrekt und kaum einem bewusst, wie es wirklich ist. SaZ, die zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet sind wird ein anrechenbarer Grundbetrag von ca. 90€ direkt vom Gehalt abgezogen - der taucht auch nirganwo auf, außer in den Besoldungstabellen. Diese ca. 90€ erklären auch die Differenz zwischen Bruttogehalt laut Besoldungstabelle und vermerktem Brottogehalt auf der monatlichen Lohnübersicht. ;)
Zusätzlich gilt die Truppenunterkunft als geldwerter Vorteil.

Gruß Andi
Autor Flexscan
 - 05. Januar 2007, 15:02:00
Zitat von: peppieno am 05. Januar 2007, 14:17:41
Wo wir gerade dabei sind, ich bin jetzt im 10. Dienstmonat, also FWDL und meine Mudder meint, sobald ich meinen ersten Erhöhten Wehrsold erhalte (also im Februar), soll ich ausziehen, da sie den Wohnraum selber beanspruchen will. Hat jemand erfahrung damit ob die Unterhaltssicherungsbehörde in so einem Fall die Wohnung bezuschusst?

Ich denke nicht da die Unterhaltssicherungsbehörde die Wohnung mWn nur bezuschusst, wenn der Mietvertrag vor Dienstantritt 6 Monate (3??) oder länger besteht.

Wohnungen, die während der Dienstzeit gemietet werden, werden nicht bezuschusst.

Autor Timid
 - 05. Januar 2007, 14:37:29
Zitat von: peppieno am 05. Januar 2007, 14:17:41Als Zeitsoldat bekommst du keinen Cent für die eigene Wohnung, im gegenteil, du musst für deine Stube zahlen ;)

Das ist so nicht unbedingt korrekt - ein Soldat, der zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet ist (also unter 25, nicht verheiratet o.ä.), muss nichts bezahlen. Allerdings gilt die Unterkunft als "geldwerter Vorteil" und wird somit für die Steuerberechnung quasi auf das Gehalt draufgerechnet, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe.

Soldaten, die nicht mehr in der Gemeinschaftsunterkunft wohnen müssen bzw. nicht mehr dazu verpflichtet sind, es aber trotzdem tun, werden dann auch zur Kasse gebeten.
Autor peppie
 - 05. Januar 2007, 14:17:41
Als Zeitsoldat bekommst du keinen Cent für die eigene Wohnung, im gegenteil, du musst für deine Stube zahlen ;)
Als GWDL/FWDL wird deine Wohnung aber unter Umständen von der Unterhaltssicherungsbehörde bezahlt.

Wo wir gerade dabei sind, ich bin jetzt im 10. Dienstmonat, also FWDL und meine Mudder meint, sobald ich meinen ersten Erhöhten Wehrsold erhalte (also im Februar), soll ich ausziehen, da sie den Wohnraum selber beanspruchen will. Hat jemand erfahrung damit ob die Unterhaltssicherungsbehörde in so einem Fall die Wohnung bezuschusst?
Autor Chiko
 - 05. Januar 2007, 14:04:14
Das hört sich ja schon mal gut an.
Kann mir auch jemand sagen, wie das mit meiner Wohnung aussieht.
Habe gehört, dass der Bund da auch einen Teil dazu bei trägt? ???
Autor Klaus84
 - 05. Januar 2007, 09:53:45
Zitat von: mailman am 04. Januar 2007, 22:17:16
Wieso Kindergeld?

Ich dachte beim Bund gibts das nicht und wenn man mehr wie 7500€ im Jahr kriegt gibts auch keines mehr?

Oder liege ich falsch :(

Du meinst damit die Bemessungsgrenze um für sich selbst Kindergeld zu kriegen.  ;D
Hier ist aber die Rede vom Kindergeld für das eigene Kind und in der Hinsicht spielt es keine Rolle wie viel du verdienst.
Wo wir aber schon beim Kindergeld sind hätte ich auch mal ne Frage...
Gibt es als SaZ nur das Kindergeld vom Bund oder auch das Staatliche Kindergeld das Staatliche Kindergeld das allen Zivilen Eltern zusteht???

Gruß, Klaus84
Autor Beobachter
 - 04. Januar 2007, 22:33:13
Zitat von: Dennis812 am 04. Januar 2007, 21:48:09
ohne groß Reden zu schwingen - "Forum"-erfahrene wissen was ich meine: Es werden rund 1100€ brutto sein.
Ist auch besser dass du keine große Rede geschwungen hast.  ;) In der Besoldungstabelle ist der Bruttobetrag auf den Cent genau aufgeführt, inklusive dem Familienzuschlag für das Kind.
Autor mailman
 - 04. Januar 2007, 22:17:16
Wieso Kindergeld?

Ich dachte beim Bund gibts das nicht und wenn man mehr wie 7500€ im Jahr kriegt gibts auch keines mehr?

Oder liege ich falsch :(