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Zitat von: peppieno am 19. Januar 2007, 21:41:42
Für Straftaten die du als Zivilist begangen hast wirst du nicht disziplinarisch Bestraft.
Zitat von: Mitch am 19. Januar 2007, 21:59:52
angegeben habe ich es schon...
Zitat von: peppieno am 19. Januar 2007, 21:41:42
ps: Man kann nicht einfach so 'einen auf KzH' machen. Du wirst nur KzH, wenn es unbedingt notwendig ist, das du dich zuhause erholst. Und ja, wenn du es trotzdem schaffst KzH zu erschwindeln, und die finden es zu 100% raus, dann ist das ein Dienstvergehen, und DANN gibt es ein Disziplinarverfahren! Unterricht über Soldatengesetz, Wehrdisziplinarordnung und Wehrstrafgesetz solltet ihr nach 3 Wochen schon gehabt haben...
Zitat von: Mitch am 19. Januar 2007, 21:28:34Wie bitte?
oder wenn ich einen auf KZH mache an dem tag? finden die das Trotzdem herraus?
Zitat von: Mitch am 19. Januar 2007, 21:28:34Nicht bei zivilrechtlichen Dingen. Wäre ja noch schöner.
Außerdem noch ne andere Frage, bekomm ich nen kostenlosen anwalt zur verfügung gestellt als Soldat?