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Zitat von: mib am 15. Januar 2007, 10:42:39
...die Zweiwochenfrist zur Beschwerde ad Absurdum führen, da es nicht nachvollziehbar wäre, wann ein Betroffener 'schnallen würde' dass was falsch läuft und er dann irgendwann mal noch zwei Wochen als Beschwerdefrist einfordert.
Zitat von: wolverine am 15. Januar 2007, 14:27:13Wo das möglich und sinnvoll ist, ist das immer die beste Lösung.
Um ein Fehlverhalten für die Zukunft zu unterbinden, gibt es bessere Möglichkeiten, wie z. B. das persönliche Gespräch...
Zitat von: Andi am 15. Januar 2007, 09:00:06Das stimmt soweit.
Der Ablauf der Beschwerdefrist kann einen aber nicht daran hindern trotzdem eine Beschwerde zu schreiben - ermitteln muss der zuständige Disziplinarvorgesetzte so, oder so.
Zitat
...Wenn er hier im Forum dann erfährt, dass das alles wahrscheinlich doch nicht mit rechten Dingen zugegangen ist beginnt m.E. die Beschwerdefrist erst in dem Moment, wo er über die (mögliche) Rechtswidrigkeit Kenntnis erlangt hat.
...und solange jemand nicht weiß, dass er falsch behandelt wurde läuft diese Frist auch nicht, sondern erst in dem Moment, wo er über diese beschwerdefähige Behandlung Kenntnis erlangt
ZitatDas hört sich für mich an, als wenn da jemand in der AGA einen Urlaubsschein abgegeben hat, der in den Zeitraum "Versetzung zur Stammeinheit" fällt; und diese Stammeinheit diesen quasi "aufgehoben" hat..
Zitatund da haben die einfach die neuen Gefreiten eingetragen
Zitat von: Cavemaster am 08. Januar 2007, 15:33:45Und genau das ist Schlampigkeit! Zumindest eine kurze Nachfrage beim TE-Fhr oder ein Abgleich mit der Urlaubskartei wäre zumutbar gewesen!
Das war nicht unbedingt Schlampigkeit, es waren nur noch nicht alle freien Stellen belegt und da haben die einfach die neuen Gefreiten eingetragen (ohen zu fragen).
Zitatc) das von Dir angesprochene "GVD in den urlaub legen" klingt aber m.E. nicht nach einem klassischen "Zurückholen weil notwendig", sondern nach Schlampigkeit. Klartext: jemand war zu faul oder sonstwie ungeeignet, zu checken ob Soldat XY an diesem Datum überhaupt da ist. Das ist schwach, und sollte mal offiziell angesprochen werden...
Zitat von: schlammtreiber am 08. Januar 2007, 13:15:20
[...]
c) das von Dir angesprochene "GVD in den urlaub legen" klingt aber m.E. nicht nach einem klassischen "Zurückholen weil notwendig", sondern nach Schlampigkeit. Klartext: jemand war zu faul oder sonstwie ungeeignet, zu checken ob Soldat XY an diesem Datum überhaupt da ist. Das ist schwach, und sollte mal offiziell angesprochen werden...