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Autor Rebell
 - 29. Januar 2007, 10:25:04
Danke, für die schnelle Antwort! Diesen Leistungskatalog kannte ich gar nicht. Hatte bisher nur diese "Information für Wehrübende".

Ich war inzwischen bei der Unterhaltssicherungsbehörde. Ich bekomme KEINEN Mindestsatz, sondern das durchschnittliche Gehalt der letzten 6 Monate, als ich noch aktiver Soldat war. Also wird vom 01.01.2006 bis zum 30.06.2006 das durchschnittliche Gehalt genommen. Die machen da noch ne komische Formel raus, um das ganze auf einen "Tagessatz" zu rechnen. Bei mir waren das dann ca. 45,50 € pro Wehrübungstag (33Tage). Also gibt es 1500€ von der USB, 371,25 € Wehrsold + n bisschen Verpflegungsgeld + 434€ Leistungszuschlag. Macht also unterm Strich: 2300€ für 33 Tage. Wenn ich verlängere fällt natürlich der L-Zuschlag weg, da der ja für Mob-Beorderte auf 434€ pro Jahr begrenzt ist. Dann sind es nur noch "magere" 1900€ pro Monat. ;-)

Das geilste kommt aber noch: Selbst wenn ich bis MITTE 2008 keinen Job finden sollte, so wird bei der USB bis zu ZWEI JAHRE zurückgerechnet, um mein durchschnittliches Gehalt zu ermitteln. D.h., erst ab dem 3. Quartal 2008 heißt es dann für mich "Mindestsatz".
Autor Timid
 - 25. Januar 2007, 14:54:50
Zitat von: nfan21 am 25. Januar 2007, 14:30:551. Bekomme ich jetzt von der U-Behörde den Durchschnitt der letzten 12 Monate(also die Ü-Gebührnisse mit einberechnet)?
2. Oder bekomme ich den Durchschnitt der letzten 12 Monate als ich noch AKTIVER SOLDAT War?
3. ODER, was ich glaube, bekomme ich als Arbeitsloser den MINDESTSATZ???

Als Arbeitsloser dürfte man den Mindestsatz erhalten. Siehe hier, im Leistungskatalog für Wehrdienstleistende und Wehrübende, unter Abschnitt 15.
Im Zweifelsfall würde ich einfach mal bei der Unterhaltssicherungsbehörde vorsprechen, und in dem Rahmen direkt die entsprechenden ausgefüllten Formulare für die Beantragung der Leistungen abgeben.

ZitatNatürlich könnt Ihr mir da keine verbindlichen Aussagen zu machen, aber es würde mir schon helfen, wenn Ihr mir die Mindestsätze nennen könntet. Die kann ich einfach nirgends im Netz finden. Außer was von wegen "19€ pro Tag für nen ledigen Obergefreiten"?!? Der M-Satz soll ja nach Dienstgrad und Status gezahlt werden!? Also was habe ich denn ungefähr zu erwarten als VERHEIRATETER STABSGEFREITER???

Siehe oben - findet sich im Leistungskatalog als Anlage 1. Ein SG, verheiratet, bekommt demnach 24,80 Euro pro Tag als Mindestleistung.
Autor Rebell
 - 25. Januar 2007, 14:30:55
Hallo Kameraden,

erstmal ein HALLO an alle, da ich neu hier bin und dies mein erster Beitrag ist!!!

Hier kurz zu meiner Person und dann zu meiner Frage:

Ich bin am 01.07.2002 GWDL geworden und hab mich dann für vier Jahre, in der Mannschaftslaufbahn verpflichtet. DZE war 30.06.2006. Davon waren die drei Monate AGA in Kastellaun(nähe Koblenz, im Hunsrück) im 7. FmBtl 282. Dann den rest bis zum 30.06.06 war ich beim Wallmeistertrupp(Alles Pioniere, aber ich durfte meine gelben Litzen behalten! ;-) in Augustdorf(Lippe). Letzter Dienstgrad war bei mir Stabsgefreiter.

Nun zu meiner Frage:
Ich bin Mob-Beordert und mache jetzt MINDESTENS vom 26.02.07 bis 30.03.07 eine Wehrübung bei meinem alten WmTrp. Was den Wehrsold, Leistungszuschlag usw. betrifft bin ich bereits gut informiert. Allerdings wüsste ich gerne, was ich von der Unterhaltssicherungsbehörde zu erwarten habe. Ich kenne dort zwar ebenfalls die Regelungen was einen Arbeitnehmer, einem Selbsständigen und was im öffintlichen Dienst gezahlt wird, aber bei mir sieht es ja so aus, das ich vom 01.07.2006 bis zum 31.01.07 meine Übergangsgebührnisse bekommen habe und nun ab dem 01.02.07 ArbeitslosenBEIHILFE vom Arbeitsamt bekomme.

Jetzt stellen sich natürlich die Fragen:
1. Bekomme ich jetzt von der U-Behörde den Durchschnitt der letzten 12 Monate(also die Ü-Gebührnisse mit einberechnet)?
2. Oder bekomme ich den Durchschnitt der letzten 12 Monate als ich noch AKTIVER SOLDAT War?
3. ODER, was ich glaube, bekomme ich als Arbeitsloser den MINDESTSATZ???

Natürlich könnt Ihr mir da keine verbindlichen Aussagen zu machen, aber es würde mir schon helfen, wenn Ihr mir die Mindestsätze nennen könntet. Die kann ich einfach nirgends im Netz finden. Außer was von wegen "19€ pro Tag für nen ledigen Obergefreiten"?!? Der M-Satz soll ja nach Dienstgrad und Status gezahlt werden!? Also was habe ich denn ungefähr zu erwarten als VERHEIRATETER STABSGEFREITER???

Wenn Frage 1 oder 2 zutrifft kann ich es mir natürlich selber ausrechnen, aber für den Mindestsatz finde ich einfach keine verbindliche Tabelle o.ä.!

Wäre super wenn Ihr mir helfen könntet und mir zumindest ungefähr einen tagessatz o.ä. nennen könntet!!!

Danke schonmal im Voraus!