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Autor Dennis812
 - 20. Februar 2007, 19:33:03
Das Einzige was in deinem Falle mit WÜs zu überbücken wäre ist die Zeit beim ABI nachholen - du kommst nicht raus aus der Thematik und machst dich ggf. "attraktiver" für eine neue EInplanung - das sind aber nur Gedankenspiele.
Autor HiTower
 - 20. Februar 2007, 18:03:05
Ja ich hatte sowieso nicht wirklich vor es so zu machen, wollte ja nur wissen inwiefern der Kamerad s.o. es mit den Wehrübungen mitteilen wollte.

Naja wie siehts aus mit SaZ 4 Mannschafter beim den FschJg erstmal ne Weile rumzulungern und vielleicht erst so nach 2 Jahren derweil als FA einzusteigen...weil ich würde doch gerne mit mehr Erfahrung in den FA Lehrgang will...wer mir aber davon abrät...shoot :P
Autor Timid
 - 20. Februar 2007, 17:20:13
Theoretisch ist der Springerlehrgang auch für Reservisten möglich, bei entsprechendem Bedarf. Dazu hatten wir im Reserve-Bereich hier im Forum schonmal eine (unerfreuliche) Diskussion, in der ein Offizier (oder zu dem Zeitpunkt schon Stabsoffizier?) der Reserve als Beispiel für eine solche Möglichkeit genannt wurde.
Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit dazu extrem gering. Die Anzahl der Reservisten, die in den Genuss dieses Lehrgangs kommen dürften, dürfte jährlich wahrscheinlich an einer Hand abzuzählen sein - wenn überhaupt!

Insofern: Mach dir keine großen Hoffnungen, dass du als Reservist Fallschirmjäger mit Springerlehrgang werden wirst. Auch als Grundwehrdienstleistender dürfte die Teilnahme an diesem Lehrgang mittlerweile eher die Ausnahme als die Regel darstellen.
Autor mailman
 - 20. Februar 2007, 17:03:02
Einen Springerlehrgang als WÜ zu machen stelle ich mir schwer bis unmöglich vor.
Warum willst du überhaupt Wehrübungen machen, wenn du eh wiedereingestellt werden willst?
Es macht fast keinen Unterschied als OG FA oder HG FA eingestellt wird.

Außerdem ist es schwer als Mannschaftssoldat einen MOB-Posten zu bekommen.
Autor HiTower
 - 20. Februar 2007, 16:43:16
Also mit den Wehrübungen, meinst du etwa das ich in der Abi Zeit die Springerlehrgänge machen kann um so nach der Wiedereinstellung ein paar Schritte weiter zu sein? Oder hast du was anderes im Sinn gehabt?
Autor Dennis812
 - 20. Februar 2007, 11:42:11
Richtig - entlassen wirst du i.d.R. als OG - als Wiedereinsteller nach EIgnung und Befähigung würdest du als OG (FA) einsteigen. Wenn du sprungfähig und -tauglich wärst könntest du bei den Fallis eingeplant werden, aber erst nach rund 3 Jahren diverser Lehrgänge "richtig" Dienst als Falli tun.

Wie siehst gibts im text viele,viele Konjunktive --> also ab zum WDB! Infos holen! Bewerben! Wieder eingestellt werden! Glücklich sein! - und zwar nur in der Reihenfolge. Ggf. kannst du über deinen S1 schon Wehrübungen "vereinbaren" während deiner Abi-Nachhol-Phase (--> bewusst in Anführungszeichen)
Autor mailman
 - 20. Februar 2007, 11:30:51
Du willst also nach deiner GWDL-Zeit das Abitur und dann als FA Wiedereingestellt werden?

Wie kommst du drauf das du nach 9 Monaten HG d.R. wirst?
Autor HiTower
 - 20. Februar 2007, 11:19:21
Ich möchte SaZ 12 Feldwebel machen, dafür aber auch zu den Fallschirmjägern wechseln. Da ich mich mit der Feldwebelkarriere noch nicht "so" viel auseinandergesetzt habe, würde mich interessieren ob ich, nach Angabe dieser Informationen in die Bewerbung, auch bei den Fallschirmjägern eingesetzt werde, selbst wenn ich noch im Feldwebel-Lehrgang bin. So gesehen ob ich dann vielleicht auch erstmal zur Springerschule gehe als HG-FA und dort alles beigebracht bekommen, und erst später den Fw-Lehrgang forführe?

(HG-FA weil ich nach der GWDL Zeit erstmal, Reservistisch, mein Abitur im Vollzeit verfahren nachholen möchte)