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Autor stuka9
 - 24. März 2007, 15:16:11
@Frank: Die 9 Monate Grundwehrdienst zählen voll. Du bist also vollwertiger SaZ4 und bekommst auch die entsprechenden Übergangsgebührnisse bzw. Einmalzahlungen. Jedoch wird bei der Einmalzahlung der Betrag abgezogen, den du bereits als Gwdl nach deinen 9 Monaten als Entlassungsgeld bekommen hast.
Autor Frank
 - 24. März 2007, 14:40:23
Nein ich bin noch kein SaZ ich wollte mich vorab informieren!!!
Wie ist das denn mit der Dienstzeit wird der GWD zum Saz 4 zugezählt so das ich auf 4jahre komme oder fängt das dann wieder von neu an also 3jahre 3mon.
Autor mailman
 - 23. März 2007, 18:02:34
Dann wende dich doch einfach an deinen Rechnungsführer. Der kann dir genau sagen was du in deinem Fall alles bekommst.
Autor Frank
 - 23. März 2007, 17:42:51
Ja das war was ich suchte nur hab ich jetzt schon wieder ne frage da steht wenn ich 2 und weniger als 4 jahre mache bekomme ich keine übergangsgebührnisse. zählt also für wiedereinsteller oder??? da die 9mon. gwd ja abgezogen werden von 4jahren also hätte ich eine dienstzeit von 3jahren 3mon. oder zählt das was da steht als jemals geleisteter wehrdienst????????? währen ja bei mir dann 4jahre und ich bekäme 7mon. und 4facher letzter lohn.
Autor mailman
 - 23. März 2007, 17:14:06
Autor Lady Aleya X
 - 23. März 2007, 17:02:18
He ho!

100%ig weiß ich es nicht, aber beim Mannschafter ist es wohl 1/2Jahr Berufsföderung und beim Uffz 4 etwas mehr. Aber  Uffz4? Macht sowas überhaupt jemand? Die Uffze sind in der Regel länger dabei, darum auch eine bessere Berufsförderung.
Wie es mit der Zahlung nach DZE aussieht weiß ich nicht genau... aber ich glaube soviel war es nicht.

Gruß Aleya
Autor Frank
 - 23. März 2007, 10:28:50
Hallo hab da mal ein paar Fragen. Wie sieht es mit dem Anspruch auf BFD aus als SaZ 4 Mannschafter oder SaZ 4 Uffz gibt es da unterschiede?

Was ist mit den Zahlungen nach DZE?
Hab da was gelesen von 7mon. 4fache vom letzen gehalt.