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Zitat von: Phil Moss am 12. April 2007, 22:32:11
So ist dann auch nicht davon auszugehen, dass sich hier demnächst etwas ändern wird.
ZitatEine Tragegenehmigung im eigentlichen Sinne wird es auch nicht geben können, da es sich bei den vertriebenen Langbindern ja nicht um neue Ausrüstungsgegenstände wie z.B. die Ganzjahresjacke oder den Pullover, schwarz handelt, sondern um bereits genehmigte Langbinder, die halt nur nicht der ursprünglichen Farbe entsprechen.
Zitat von: rakart am 12. April 2007, 12:00:57
... und Konfuzius sagt: Wer mit dem Begriff "Langbinder" nichts anzufangen weiss, hat nicht gedient, zumindest nicht in der deutschen Bundeswehr.
Zitat von: StOPfr am 12. April 2007, 11:20:12
Es ist leider so: Die LHBw soll bis 2014 rund 720 Millionen Euro öffentlicher Ausgaben einsparen helfen. Da bleibt nur Gewinnmaximierung als oberstes Ziel. Trotzdem sollte es möglich und sogar selbstverständlich sein, den Vorschriften entsprechende Ausrüstung und Bekleidung zur Verfügung zu stellen.
Die LHD ist eine 100%ige Tochter der LHBw; an der LHBw ist die Bw mit 25,1 Prozent beteiligt. Diese Beteiligung sollte für die Durchsetzung bestimmter Anforderungen an Ausrüstung und Bekleidung ausreichen; - wenn man denn will.