ZUR INFORMATION:
Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: schlammtreiber am 29. Mai 2007, 09:20:21Zitat von: Dennis812 am 29. Mai 2007, 09:06:29
- und der scheinbare Aufhänger ist ja das augenscheinlich befohlene Ablegen der Rot-Kreuz-Binde.
Naja die musste sie ja dafür ablegen, da sie in dieser Tätigkeit keinen Schutz genießt.
Zitat von: Dennis812 am 29. Mai 2007, 09:06:29
- und der scheinbare Aufhänger ist ja das augenscheinlich befohlene Ablegen der Rot-Kreuz-Binde.
Zitat von: schlammtreiber am 29. Mai 2007, 08:38:32ZitatDas ist schon starker Tobak
Finde ich nicht. Überleg mal, Soldaten bitten eine Kameradin die Durchsuchung weiblicher Locals durchzuführen (weil die Durchschnittsafghanin sich eben ungern von Männern begrabbeln lässt) und die reitet hochtrabend auf dem Völkerrecht rum (sie sollte niemanden erschießen, sie sollte nicht im Alleingang Stalingrad entsetzen, sie sollte einer anderen Frau unter die Burkha gucken...)
ZitatDas ist schon starker Tobak
Zitat von: wolverine am 28. Mai 2007, 17:02:55Das ist schon starker Tobak, ob nun juristisch korrekt oder nicht...
Das Gericht sah darin einen – Zitat – "Missbrauch ihrer Rechte zu Lasten eines Kameraden". Es warf der Soldatin vor, den Dienstbetrieb gestört zu haben, und attestierte der Sanitäterin obendrein, dass ihr Handeln "ein bedenkliches Licht auf ihren Charakter" werfe.
Zitat von: Marauder am 28. Mai 2007, 17:19:37
In Feldkirchen waren Sanis auch zur Wache eingeteilt...
Zitat von: wolverine am 28. Mai 2007, 16:38:40
Ich weiss es nicht mehr sicher; vielleicht mal googlen. Ich weiss noch, dass ich auf den Standpunkt stand, dass der Befehl rechtmäßig und verbindlich war, da ISAF ja auch Bitte der afghanischen Regierung stattfindet und dort keiner an Kampfhandlungen teilnimmt (folglich niemand Kombatant ist).
Zitat von: wolverine am 28. Mai 2007, 16:25:19
Dazu gab es - wenn ich das noch recht erinnere - auch schon einen Rechtsstreit, als eine San-Soldat (w) einen Wachbefehl in KABUL nicht ausführen wollte.