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Zitat von: Dennis812 am 29. Januar 2007, 20:30:16
Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.
Zitat von: Birgit am 29. Januar 2007, 20:34:43Zitat von: Dennis812 am 29. Januar 2007, 20:30:16
Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.
Das hat nicht er bei der Musterung erbettelt, sondern man hat ihm gesagt, daß er an der Abifahrt teilnehmen kann, was ich übrigens sehr menschlich finde :-)
Zitat von: Dennis812 am 29. Januar 2007, 20:30:16
Nein, zum Grundwehrdienst wird nur zum jeweils klassischen Quartalsbeginn "gebeten": 01.01./01.04./01.07./01.10.! und - mit Verlaub - eine Abifahrt ist kein Rückstellungsgrund! Man kann zwar drum bitten, aber aus solch einem Grund zu verschieben - kommt auf den Fall an.