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ZitatUnd die Bewerbung kann man ja nicht nur für 1 Jahr aufrecht erhalten.
Zitat von: rookie82 am 30. Mai 2007, 12:27:51
Das hieße dann aber auch, dass ich bei erneuter vorrübergehender gesundheitlicher Nichteignung keine Chance auf erneute Bewerbung habe, richtig?!
Zitat von: rookie82 am 30. Mai 2007, 12:27:51
Danke für die Antwort!
Das hieße dann aber auch, dass ich bei erneuter vorrübergehender gesundheitlicher Nichteignung keine Chance auf erneute Bewerbung habe, richtig?!
Während, wenn ich meine Bewerbung zurückziehe und mich dann nochmals bewerbe, wenn mein Gesundheitszustand nachweislich wieder vollständig hergestellt ist, ich am Auswahlverfahren teilnehmen kann?
Zitat von: rookie82 am 28. Mai 2007, 19:29:00
Habe ich trotz Aufrechterhalten meiner Bewerbung die wiederholte Möglichkeit auf Bewerbung oder ausschließich nach dem Zurückziehen?
Zitat von: rookie82 am 28. Mai 2007, 19:29:00Mal abgesehen von der Entwicklung meines Gesundheitszustands über den man an dieser Stelle nicht spekulieren kann, hätte ich gern gewusst unter welchen Umständen ein Aufrechterhalten meiner Bewerbung sinnvoll erscheint oder ob ein Zurückziehen der aktuellen Bewerbung generell der bessere Weg ist?!