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Zitat von: tiga am 12. Juni 2007, 13:40:34
1. Ja, es gibt eine generelle Probezeit für SaZ von 6 Monaten, d.h. deine Dienstzeit - unabhängig von der tatsächlichen Verpflichtungszeit, wird zunächst mal für 6 Monate festgesetzt.
Zitat
Ne ne , damit hab ich keine Probleme, ich mein nur Kaserne! Also ich geb z.B, ich würd gern in München stationiert werden, aber die Schicken mich nach Laer im Norden Deutschlands...!
Das mein ich damit! Das wärend eine Auslandeinsatz oder Lehrgäne und Übungen mal länger weg ist, ist mir schon klar!
Zitat von: keek am 12. Juni 2007, 13:47:15Leer? Das ist ein Auslandseinsatz
...Laer im Norden Deutschlands...!
Das wärend eine Auslandeinsatz oder Lehrgäne und Übungen mal länger weg ist, ist mir schon klar!
Zitat von: tiga am 12. Juni 2007, 13:40:34
Zu deiner zweiten Frage:
Du kannst WÜNSCHE angeben. Die BW setzt dich dann aber da ein, wo du gebraucht wirst. Und wenn du der Meinung bist, das du das nicht aushälst, deine Familie, Freunde ect. mal für einige Monate nicht zu sehen (z. B. während der Schulungen, Auslandseinsätze ect.) dann hast du definitiv den falschen Beruf gewählt!