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Autor wolverine
 - 18. Juni 2007, 19:30:06
Da gibt es nicht viel aus der Ferne zu diagnostizieren: Der Einberufungsbescheid ist ein Verwaltungsakt, gegen den innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen ist. Wird dem Widerspruch nicht entsprochen, bleibt lediglich das Verwaltungsgericht zur Rechtsprüfung. Wenn Sie also um eine Rückstellung kämpfen wollen, hilft nur die Klage. Die können Sie entweder selbst (auch zur Niederschrift im Gericht) erheben oder sich von einem Anwalt Ihrer Wahl vertreten lassen.

So nebenbei: Wenn Sie Ihrer Einberufung nachkommen, müsste Ihnen doch grundsätzlich Ihr geschlossener Ausbildungsvertrag erhalten bleiben.
Autor Dennis812
 - 18. Juni 2007, 13:43:38
Das ist ein Problem mit Ferndiagnosen - im Zweifel weiß ein Fachanwalt Rat - und wenn du rechtschutzversichert bist, ist das sogar meist kostenfrei.
Autor peewee
 - 18. Juni 2007, 13:33:27
das kwea hat meinen einspruch weitergeleitet an die wehrbereichsverwaltung weil das kwea nicht für sowas zuständig sei...die wehrbereichsverwaltung hat dann meinen einspruch abgelehnt und darauf hingewiesen falls ich jetzt wieder einspruch einlegen möchte das dann nur noch vor dem verwaltungsgericht machen kann...
Autor Dennis812
 - 18. Juni 2007, 12:57:20
Das musst du wohl oder übel mit deinem für dich zuständigen KWEA abklären - imho kann da nur ein Formfehler vorliegen. Ruf da an oder fahr evtl. vorbei.
Autor peewee
 - 18. Juni 2007, 12:53:10
nein ich mache nicht bei ibm mein studium...bin nur durch zufall auf die seite gekommen....

bei mir in der stufe ist ein mädel deren vater beim bund ist und die hab ich jetzt mal angesprochen. ihr vater meinte auch dass es kein problem wäre sich als student zurückzustellen lassen...

ich frage mich nur warum dann es bei mir verweigert wurde aber jeder zu mir sagt man wird zurückgestellt
Autor Dennis812
 - 18. Juni 2007, 08:36:21
Ok, ich gehe jetzt mal davon aus, dass du IBM bist/sein wirst - dort gibts nocht umsonst den HR-Bereich! Die setzen ein Schreiben auf und mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit wird dem entsprochen. Du musst halt nur "was in der Hand haben" - wie auf Amtswegen üblich!
Autor peewee
 - 18. Juni 2007, 02:24:53
mit ba meine ich das duale studium an einer berufsakademie.. und es ist mein erstes studium direkt nachm abi...auf der homepage der ba-stuttgart steht das man zurückgestellt wird und sogar bei ibm, die auch ba-studiengänge vergeben, schreiben, dass wenn man noch keinen wehrdienst absolviert hat man zurückgestellt wird..die verweisen aber auf www.bundeswehr.de nur dort steht natürlich nichts..
Autor Andi
 - 17. Juni 2007, 20:58:00
Zitat von: Dennis812 am 17. Juni 2007, 20:54:19
Zitat von: Andi am 17. Juni 2007, 20:47:45
Nein, ;) BA heißt ausgeschrieben Bachelor. [...]Gruß Andi

AFAIK steht BA in dem Zusammenhang einzig und allein für Berufsakademie, einer Art FH mit der zivile (Groß-)unternehmen kooperieren --> Bsp: BA Mannheim<<-- das BA steht soagr im Titel  8)

Und? BA könnte auch für Bahia, Bauamt oder Bamberg stehen.
Und selbstverständlich steht BA auch für Bachelor stehen - ok, im Bereich "Studium" natürlich sehr weit hergeholt. ;)

Gruß Andi
Autor Dennis812
 - 17. Juni 2007, 20:54:19
Zitat von: Andi am 17. Juni 2007, 20:47:45
Nein, ;) BA heißt ausgeschrieben Bachelor. [...]Gruß Andi

AFAIK steht BA in dem Zusammenhang einzig und allein für Berufsakademie, einer Art FH mit der zivile (Groß-)unternehmen kooperieren --> Bsp: BA Mannheim<<-- das BA steht soagr im Titel  8)
Autor Andi
 - 17. Juni 2007, 20:47:45
Nein, ;) BA heißt ausgeschrieben Bachelor. Und selbstverständlich ist der Wunsch ein Studium zu Beginnen kein Grund für eine Rückstellung. Vor allem weil dann nach dem Studium das Geschrei gleich weitergeht ("Was? ich soll jetzt zum Bund? Dann verliege ich doch den Bezug zum Studienwissen und kann danach Stempeln gehen...").

Gruß Andi
Autor Dennis812
 - 17. Juni 2007, 20:44:59
BA-Studium meint in diesem Falle eine duales Studium (samt Berufsausbildung)?? Wenn es die Erstausbildung ist, und du das Abi nicht bspw. nach einer anderen Ausbildung nachgemacht hast, hast du einen Ansoruch auf Rückstellung! Es wäre mir nur allzu unverständlich wenn dem nicht so sein sollte.
Autor peewee
 - 17. Juni 2007, 18:55:42
ich habe mal ne frage...
ich habe einen ba-studienplatz...nun kam jetzt die bundeswehr mit meinem einberufungstermin (dieser ist vor dem studiumstermin, bzw ein tag nachdem ich mein abizeugnis bekomme). nun habe ich aber auf der ba-homepage geslesen dass ba-studenten zurückgestellt werden um studieren zu könne.
also legte ich einspruch ein dieser wurde aber abgelehnt...eine begründung war, dass ba-studenten nur zurückgestellt werden wenn sie mind. im 3 semester sind...
wie soll ich denn im 3 semester sein wenn ich am 30,6 mein zeugnis bekomme und am 1,7
zum dienst antreten soll??!!
welche möglichkeit gibt es jetzt zurückgestellt zu werden??