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Zusammenfassung

Autor schlammtreiber
 - 19. Juni 2007, 13:57:28
Beschwerde kannst Du immer einreichen, wie sie beschieden wird ist eine andere Frage  ::)
Autor 76er
 - 19. Juni 2007, 13:55:49
zu 1: wann sollte man denn den bescheid bekommen das es bei der SDBw angekommen ist, hab nämlich nicht mal das bekommen.

zu 2. Es handelt sich nicht um Bereitschaft ;) , also ich kann beschwerde einreichen da wir in der freiwache arbeiten müssen, und das alles nämlich schön bei 40°C.
Autor schlammtreiber
 - 19. Juni 2007, 08:52:02
Oder es handelt sich um Bereitschaft, dann sieht die Sache anders aus  ;)
Autor Dennis812
 - 18. Juni 2007, 20:14:04
Zu 1) Kann dauern - du musst halt bloss Bescheid darüber bekommen, dass es an die SDBw kommuniziert wurde.

Zu 2) ZDv? Keine Ahnung - aber wenn du FvD hast (und so verstehe ich die von dir genannte Freiwache), dann hast du frei. Punkt!
Autor 76er
 - 18. Juni 2007, 19:33:14
Moin zusammen,

hab da mal 2 fragen.

1. Ich hab vor ca 2 Monaten ein Versetzungsgesuch eingereicht, mein Spieß sagt mir er hat noch nichts gehöhrt. wie lange dauert es normaler weise bis man etwas höhrt.

2. Wenn man mit einem Sicherungszug im Einsatz ist und Freiwache hat, darf dann der Zugführer einem befehlen, trotz freiwache, einen raum zu streichen oder beim aufbau der schießbahn zu helfen, darf er das?oder gibt es eine Zdv wo steht das er das nicht darf.