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Autor hfwmaluni
 - 21. Juni 2007, 14:26:23
Zu deiner Frage muss ich Zwei gegenfragen stellen

1. Hast du schon einen "eigenen Hausstand"   <>   Bei eigenem Hausstand ( mind. eigener Herd und Mietvertrag länger als 6 Monate kannst du auf eigen wunsch UKV auch bei Dienstantritt bekommen. Auslegung der BWDLZ.

2. Wie alt bist du?   <> Bis 25 bist du als SAZ zum Wohnen in der Kaserne verpfichtet.
Autor BulleMölders
 - 21. Juni 2007, 12:58:33
Nein, die Bundeswehr zahlt für die Zeit- und Berufsoldaten keinerlei Sozialversicherung.
Bei Zeitsoldaten wir nach beendigung des Dienstes lediglich für die Zeit beim Bund die Rentenversicherungsbeiträge nachgezahlt.
Autor Jörg
 - 21. Juni 2007, 09:49:51
Hallo zusammen!

Bin ab dem 01.07. SaZ 8 und laut Bw wird mir keine UKV zugesagt. Da ich aber im Moment noch Arbeitssuchend bin (ALG II) habe ich bei meiner zuständigen Sachbearbeiterin nachgefragt, ob die ARGE mir einen Fahrkostenzuschuss und ggf. Umzugskostenbeihilfe gewährt wie es ja auch in deren Fylern steht.

Da wurde mir gesagt, das sie das zwar grundsätzlich machen, aber nicht bei Soldaten, da diese Beschäftigung angeblich nicht Sozialversicherunhspflichtig ist. Soweit ich informiert bin, zahlt doch der Bund die Sozialabgaben, oder nicht!?

Könnte mir bitte jmd. helfen?!



MfG

Jörg