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Autor Pioneer
 - 03. Juli 2007, 19:58:55
Hui Hu,

sorry, aber mein Wissensstand ist noch bei 1993  :-[... Da wurde auch B-Lang für die (damals noch) W12er genehmigt...
Autor Beobachter
 - 03. Juli 2007, 00:51:27
Zitat von: Pionier345 link=topic=12048.msg102847#msg102847
also wenn ich glück hab kanns sein das ich den führerschein dort machen darf, is aber eher unwahrscheinlich!?
Sehr unwahrscheinlich.
Autor Pionier345
 - 03. Juli 2007, 00:27:03
ok dankeschön für die auskunft!
was muss man denn als funkgeräte bediener so machn..is doch mal voll der shit oder?
ich bin in immendingen stationiert!
also wenn ich glück hab kanns sein das ich den führerschein dort machen darf, is aber eher unwahrscheinlich!?
Autor sliderbp
 - 02. Juli 2007, 23:01:02
Ich weiß, es soll immer wieder Ausnahmen geben ... aber meines Wissens werden keine GWDL mehr auf B-lang geschickt.
Autor Pioneer
 - 02. Juli 2007, 21:43:08
Servus pionier,

Da Du keinen zivilen Führerschein B hast kann es sein, daß Du den bei der Bw machen kannst.

Deine zweite Verwendung ist Funkgeräte Bediener. Dann kannste die Funke hinten im Wolf in Betrieb nehmen und den Sprechfunk betreiben...

P. S.: wo biste denn stationiert??

Autor Pionier345
 - 02. Juli 2007, 20:19:54
Hallo alle miteinander,
ich bin jetzt von der aga raus und bin jetz bei den panzerpionieren.Ich bin gwdl ler und bei mir steht bei der erstverwendung kraftfahrer b drauf.Nun hab die Frage:Ich habe keinen autoführerschein,muss ich dann einen führerschein machen obwohl ich gwdl ler bin?
Und als 2.verwendung steht fu ger bed-was ist das für ein aufgabenbereich?was bedeutet das?

es konnte mir bis jetzt keiner weiterhelfen
danke im vorraus